Bern BE: Bundesrat will Familien-Zuzüger rasch integrieren

BE 22.04.2026 · 11:29

Am Mittwoch (22.04.2026) hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eröffnet und das Integrationsprogramm «Perspecta» bis 2030 verlängert.

Der Bundesrat befasst sich mit den Herausforderungen im Bereich der Zuwanderung. Ausländische Personen, die über den Familiennachzug in die Schweiz gelangt sind, sollen beruflich integriert werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 22. April 2026 das Vernehmlassungsverfahren für eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eröffnet. Um die Kantone bei der Umsetzung dieser Vorlage zu unterstützen, hat er zudem beschlossen, das Pilotprogramm «Perspecta» bis zum Jahr 2030 zu verlängern. Es handelt sich hierbei um eine Begleitmassnahme im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)».

Fokus auf das inländische Arbeitskraftpotenzial

Die Zuwanderung und das damit einhergehende Wachstum der Bevölkerung sind primär durch den Arbeitsmarkt bedingt. Daher soll das inländische Arbeitskraftpotenzial noch besser ausgeschöpft werden. Dies hat der Bundesrat Ende Januar 2025 mit der Verabschiedung einer Reihe von Begleitmassnahmen bekräftigt, welche unter anderem eine verbesserte Integration in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben.

Meldung an die Berufsberatung

Mit der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes beabsichtigt der Bundesrat, eine grössere Zahl an bereits in der Schweiz lebenden Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Personen, die im Zuge des Familiennachzugs in die Schweiz eingereist sind und keine Beschäftigung oder Ausbildung in Aussicht haben, sollen von den zuständigen kantonalen und kommunalen Stellen künftig an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) gemeldet werden.

Im Falle einer solchen Meldung kann die BSLB diese Personen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen. Im Rahmen eines Informations- und Beratungsgesprächs sollen sie insbesondere über die Optionen für einen Berufseinstieg in der Schweiz sowie die damit verbundenen Anforderungen aufgeklärt werden. Zudem soll auf die Bedeutung einer beruflichen Grundbildung und auf die Wege zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen hingewiesen werden.

Verlängerung des Pilotprogramms «Perspecta»

Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, das Pilotprogramm «Perspecta» um zwei Jahre bis zum Jahr 2030 zu verlängern. Im Rahmen von «Perspecta» erhalten qualifizierte Personen aus dem Familiennachzug eine Beratung durch die BSLB und werden bei Bedarf bei der Anerkennung von Diplomen sowie beim Berufseinstieg begleitet. Dieses Pilotprogramm dient somit der Unterstützung bei der Umsetzung der Gesetzesvorlage. Mit der Verlängerung kommt der Bundesrat zugleich dem Wunsch der Kantone entgegen, ausreichend Zeit für die Gewinnung von Erkenntnissen über den Nutzen des Pilotprogramms zu erhalten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. August 2026.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat / SEM

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