Matt GL: 17 Speed-Bussen kippen – 15’000 Fr. zurück

GL 12.05.2026 · 10:03

Im Monat Oktober 2023 bis Januar 2025 liess die Staatsanwaltschaft 17 fehlerhafte Radarbussen in Matt GL vom Obergericht prüfen, mögliche Rückerstattung rund CHF 15’000.

Ende Januar 2026 berichteten verschiedene Medien über Geschwindigkeitskontrollen im Kanton Glarus. Ein Thema dabei waren auch die Radarmessungen auf der Sernftalstrasse, konkret auf der Höhe des Truppenparkplatzes in Matt GL. In der Folge wurden der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen gemeldet, was zu entsprechenden Strafbefehlen führte. Gegen einen dieser Strafbefehle wurde Einsprache erhoben, was schliesslich zur Einstellung des Verfahrens führte. Die übrigen Strafbefehle wurden rechtskräftig.

In einem dieser Fälle fällte das Obergericht des Kantons Glarus am 9. April 2026 auf Antrag des Verurteilten ein Revisionsurteil. Mit diesem Entscheid wurde der ursprüngliche Strafbefehl der Staatsanwaltschaft aufgehoben und ein neues Urteil gefällt. Das Obergericht stellte fest, dass bei der betreffenden Geschwindigkeitsmessung an diesem Ort fälschlicherweise eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h anstatt von 80 km/h als Basis genommen worden war. Da dieser Umstand aus den Akten nicht hervorging, lag ein Revisionsgrund vor. Die detaillierte Begründung des Urteils überzeugte die Staatsanwaltschaft, weshalb sie nun auch die anderen ähnlich gelagerten Fälle einer neuen Überprüfung unterziehen will.

Bei der Untersuchung der Geschwindigkeitsmessungen aus den Monaten Oktober 2023, Dezember 2023, November 2024, Dezember 2024 sowie vom 6. Januar 2025 – jeweils auf der Höhe des Truppenparkplatzes in Matt GL in Fahrtrichtung Elm – wurden insgesamt 17 Strafbefehle mit einem vergleichbaren Sachverhalt ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft wird diese 17 ausfindig gemachten Strafbefehle dem Obergericht des Kantons Glarus vorlegen, damit dieses eine Revision prüft. Nach aktuellem Kenntnisstand beläuft sich die potenziell rückerstattungsfähige Gesamtsumme schätzungsweise auf rund CHF 15’000. Ordnungsbussenverfahren sind davon nicht betroffen, da solche Verfahren gesetzlich nicht revisionsfähig sind. Zudem werden die entsprechenden Personendaten nach der erfolgten Zahlung gelöscht, sodass nachträgliche Überprüfungen oder Rückerstattungen in diesen Fällen nicht mehr möglich sind.

Quelle der Meldung: KAPO GL

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  Redaktion Unfallmeldungen       12 Mai, 2026 10:03