Kanton Schaffhausen SH: WM-Autokorsos nur bis Mitternacht

SH 20.05.2026 · 17:37

Im Monat Juni/Juli 2026 sind Freudenkundgebungen im Kanton Schaffhausen erlaubt, Autokorsos mit Lärm nur bis eine Stunde nach Spielschluss bzw. bis Mitternacht.

Die Festlegung des Wirtschaftsschlusses erfolgt durch die Gemeinden, und diese Vorgabe ist einzuhalten. Hierbei gilt es zu bedenken, dass dem Ruhebedürfnis der Schaffhauser Bevölkerung Rechnung getragen werden muss. Im Rahmen der Verhältnismässigkeit werden vereinzelte Freudenkundgebungen, die einen gewissen Lärm verursachen, bis zu einer Stunde nach Spielschluss toleriert. Die Schaffhauser Polizei wird daher bei vertretbaren Autokorsos und Hup-Aktionen während dieser einstündigen Toleranzfrist – maximal jedoch bis Mitternacht – ein Auge zudrücken.

Keine Toleranz bei Gefährdungen
Nicht toleriert werden hingegen Dauerhup-Aktionen und Autokorsos nach dem Ablauf der Toleranzfrist. Sofort und ohne Toleranz wird dort eingegriffen, wo Personen durch Verletzungen der Verkehrsregeln gefährdet werden. So straft die Schaffhauser Polizei beispielsweise zu schnelle Autokorsos, auf dem Autodach mitgeführte oder sich aus dem Auto hinauslehnende Mitfahrende sowie gefährliche Gegenstände, die aus dem Auto ragen, unweigerlich ab.

Geltung der Gesetze
Grundsätzlich gilt, dass durch solche Anlässe weder die Regeln des Strassenverkehrsrechts noch andere Gesetze ausser Kraft gesetzt werden und die Schaffhauser Polizei Verstösse entsprechend ahndet. Die Schaffhauser Polizei wünscht allen Fussballfans eine spannende, friedliche und schöne Fussball-WM 2026.

Quelle der Meldung: Schaffhauser Polizei

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  Redaktion Unfallmeldungen       20 Mai, 2026 17:37