Hinweis: Keine offizielle Polizeiseite – wir berichten über geprüfte Meldungen von Polizei und Rettungsdiensten
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Bern BE: Bundesrat verschärft Cyberschutz für Telecom

Die Infrastrukturen im Fernmeldebereich sowie die darauf basierenden Dienste sollen effektiver gegen Bedrohungen aus dem Cyberspace abgesichert werden. Hierzu regt der Bundesrat verschiedene Modifikationen des Fernmelderechts an. Die dazugehörigen Vernehmlassungsverfahren hat er am 27. Mai 2026 gestartet.

Cyberattacken auf digitale Netze und Systeme bergen das Potenzial für gravierende Konsequenzen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Schwachstellen in der Fernmeldeinfrastruktur gefährden auch alle anderen kritischen Infrastrukturen der Schweiz, wie etwa die Stromnetze oder Spitäler. Angesichts der angespannten geopolitischen Lage und der Zunahme von Cyberangriffen – etwa durch die Verbreitung von Malware, Überlastungsangriffe (DDoS) oder Hacking – beabsichtigt der Bundesrat, Vorkehrungen zur weiteren Festigung der Sicherheit von Fernmeldeinfrastrukturen und den entsprechenden Diensten zu treffen. Diese Schritte sollen im Fernmeldegesetz (FMG) und den dazugehörigen Ausführungsverordnungen festgeschrieben werden.

Änderungen des Fernmeldegesetzes zur Stärkung der Sicherheit vor Cyberbedrohungen

Die Schweizer Fernmeldeinfrastruktur soll nach dem Willen des Bundesrates widerstandsfähiger werden, zudem soll die Abhängigkeit von einzelnen Betrieben sinken. Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen sich demnach breiter aufstellen und ihr Equipment von unterschiedlichen Herstellern beziehen. Sollte sich die geopolitische Situation verschärfen, soll die Landesregierung die Kompetenz erhalten, den Einsatz von Ausrüstungen bestimmter Zulieferer zu untersagen. Dies betrifft etwa Fälle, in denen Anbieter als Sicherheitsrisiko für die Schweiz eingestuft werden oder unter dem Einfluss eines ausländischen Staates stehen, der für das Land eine geopolitische Gefahr darstellt.

Zusätzlich sieht der Bundesrat weitere Schritte zur Abwehr von Cyberbedrohungen vor. Zur frühzeitigen Unterbindung von telefonischen Betrugsversuchen, wie beispielsweise dem Enkeltrickbetrug, soll das Bundesamt für Polizei fedpol in Kooperation mit dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS künftig die Sperrung von verdächtigen Telefonnummern und Domain-Namen veranlassen dürfen.

Um Unterbrüche bei der Notrufkommunikation zu den Rettungsdiensten, der Feuerwehr und der Polizei zu vermeiden, soll die Etablierung einer technischen Systemführerschaft die Zuverlässigkeit des Notrufsystems erhöhen.

Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob eine gemeinschaftliche Nutzung von Kabelkanalisationen den Ausbau des Glasfasernetzes beschleunigen und effizienter gestalten könnte.

Änderungen auf Verordnungsstufe

Für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen ist im Gesetz bereits ein genügendes Fundament vorhanden. Auf Ebene der Verordnung soll festgelegt werden, dass Swisscom, Salt und Sunrise ebenso wie die Betreiberinnen eines komplett virtuellen Mobilfunknetzes (Full MVNO) ihre Netzbetriebs- und Sicherheitsoperationszentren nur in der Schweiz führen dürfen.

Zudem wird vorgeschlagen, dass Anbieterinnen von Fernmeldediensten bei einem begründeten Verdacht auf einen Missbrauch einer Rufnummer diese selbstständig blockieren dürfen.

Des Weiteren ist die Einführung von Konformitätsverfahren geplant, welche die Produzenten von Fernmeldeanlagen dazu verpflichten, die Komponenten ihrer Infrastruktur zu kontrollieren. Auf Verordnungsebene werden zudem neue Schritte gegen den Missbrauch von Telefonnummern («spoofing») angeregt. Schliesslich soll die Weitergabe von Rufnummern durch Fernmeldedienstanbieter zum Schutz vor Cyberkriminalität limitiert werden.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

  Redaktion Polizei-Schweiz       27 Mai, 2026 11:29