Hinweis: Keine offizielle Polizeiseite – wir berichten über geprüfte Meldungen von Polizei und Rettungsdiensten
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Hinweis: Keine offizielle Polizeiseite – wir berichten über geprüfte Meldungen von Polizei und Rettungsdiensten

Suhr AG: Polizei schnappt falschen Telefon-Betrüger (21)

Am Montag (01.06.2026) verhinderten Angehörige und Polizei in Suhr einen Telefonbetrug an einem Senior; ein 21-jähriger Ukrainer wurde festgenommen.

Am Montag, 1. Juni 2026, erhielt ein Senior den Auftrag, eine grössere Bargeldsumme abzuheben und diese anschliessend einem angeblichen Polizisten zu übergeben. Familienangehörige kamen die Situation verdächtig vor und verständigten den Polizeinotruf.

Umgehend rückten Patrouillen der Regionalpolizei Suret und der Kantonspolizei Aargau an die angegebene Adresse aus. Während einer mutmasslich beteiligten Person unerkannt die Flucht gelang, hielt eine Patrouille der Regionalpolizei Suret im Zuge der Fahndung eine verdächtige Person an, die sich zu diesem Zeitpunkt vor Ort aufhielt und telefonierte.

Bei dem Mann handelt es sich um einen 21-jährigen Ukrainer. Die Polizei nahm ihn unter dringendem Tatverdacht vorläufig fest, während die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine Untersuchung eröffnete. Die Ermittlungen sollen nun klären, in welcher Verbindung der Festgenommene zu den Betrugsversuchen steht.

Gemäss den bisherigen Abklärungen hatten unbekannte Betrüger bereits einige Wochen zuvor Kontakt mit dem Senior aufgenommen. Sie gaben sich als Mitarbeitende eines IT-Unternehmens aus und veranlassten ihn, verschiedene Anwendungen auf seinem Mobiltelefon zu installieren und sich in sein E-Banking einzuloggen. Ob ein Zusammenhang zwischen diesen Personen und den falschen Polizisten besteht, ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Dank des rechtzeitigen Einschreitens der Angehörigen und der Polizei konnten unberechtigte Transaktionen verhindert werden, sodass für den Senior kein finanzieller Schaden entstand.

Vorsicht vor Telefonbetrug

Die Kantonspolizei Aargau mahnt zur Vorsicht. Wer von unbekannten Personen telefonisch zur Herausgabe von Geld, Wertgegenständen oder Zugangsdaten aufgefordert wird, sollte das Gespräch umgehend beenden und Rücksprache mit Angehörigen, der betroffenen Institution oder der Polizei halten.

Quelle der Meldung: KAPO AG

  Redaktion Polizei-Schweiz       2 Juni, 2026 14:52