Am Samstag (06.06.2026) führt die Kantonspolizei St.Gallen in Oberbüren einen «Camper Day» zur Prävention gegen überladene Wohnmobile durch.
Aufgrund ihrer Konstruktion und des mitgeführten Materials bewegen sich Wohnmobile häufig an der Grenze des höchstzulässigen Gesamtgewichts. Wenn ein Wohnmobil überladen ist, wirkt sich dies negativ auf das Fahrverhalten aus und kann im Strassenverkehr zu einer Gefahr werden.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass zwar viel Platz zur Verfügung steht, die verbleibende Restzuladung zwischen dem Leergewicht und dem zulässigen Gesamtgewicht jedoch Grenzen setzt. Eine Überlastung kann zudem dazu führen, dass die erlaubten Achslasten, die Traglasten von Felgen und Reifen oder das Garantiegewicht des Fahrzeugs überschritten werden. Als Folge davon ist mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft sowie mit Administrativmassnahmen der Zulassungsbehörde zu rechnen.
Die Präventionsaktion «Camper Day»
Aus diesem Grund lanciert die Kantonspolizei St.Gallen mit dem «Camper Day» eine Präventionsaktion. Am 6. Juni 2026 erhalten Lenkerinnen und Lenker von Wohnmobilen erstmals die Gelegenheit, das Leergewicht ihrer Fahrzeuge auf der Brückenwaage des Polizeistützpunkts Oberbüren ermitteln zu lassen.
Die Polizistinnen und Polizisten der Verkehrspolizei, welche die Wägungen vornehmen, informieren die Teilnehmenden über die noch verbleibende Restzuladung. Zudem besteht die Möglichkeit für einen persönlichen Austausch und zur Klärung von Fragen.
Vor Ort sind auch Fachleute des Strassenverkehrsamtes St.Gallen, der TCS-Sektion St.Gallen-Appenzell I.Rh. sowie des Vereins «Wohnmobilland Schweiz» anwesend. Auch sie stehen für Fragen und Gespräche zur Verfügung.
Das Ziel dieser gemeinsamen Aktion ist es, auf die Gefahren von überladenen Wohnmobilen hinzuweisen und das Bewusstsein für die verbleibende Restladung zu schärfen.
Details zur Durchführung
Die Kantonspolizei St.Gallen empfängt die Lenkerinnen und Lenker von Wohnmobilen zwischen 9 Uhr und 14 Uhr beim Polizeistützpunkt Oberbüren, Industrie Haslen 2, 9245 Oberbüren.
Die Fahrzeuge müssen für die Wägung zwingend in leerem und vorschriftsgemässem Zustand sein – vergleichbar mit einer Motorfahrzeugkontrolle. Im Idealfall weisen sie eine Tankfüllung von über 90 Prozent auf, enthalten jedoch keine zusätzliche Zuladung.
Quelle der Meldung: KAPO SG
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