Die Sicherheitsdirektion hat am 9. Juni 2026 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen. Dies geschah, nachdem die gemäss Bundesrecht erforderliche Schadensschwelle erreicht worden war. Die Verfügung ist für 60 Tage gültig. Als Abschussperimeter wurde der Bereich in der Umgebung der Wolfrisse festgelegt.
Auf der Alp «Heimkuhweide Fürlauwi» im Meiental in Wassen ereigneten sich in den vergangenen Tagen Wolfrisse. Nach heutigen Erkenntnissen fielen diesen sechs Schafe zum Opfer.
Die Kantone können eine Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, wenn diese erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden durch einen einzelnen Wolf ist dann gegeben, wenn in seinem Streifgebiet innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Nutztiere getötet werden und bereits früher Schäden durch Wölfe verzeichnet wurden (Wolfpräsenzgebiet). Zudem müssen die Herden geschützt sein beziehungsweise bei Alpen, die nicht zumutbar schützbar sind, müssen nach der ersten Attacke Notfallmassnahmen umgesetzt worden sein.
Schadensschwelle erreicht
Der gesamte Kanton Uri ist ein Wolfpräsenzgebiet, da sich bereits in früheren Jahren Wolfrisse an Nutztieren ereigneten. Nach der Beurteilung des Amts für Landwirtschaft handelt es sich bei der Alp «Heimkuhweide Fürlauwi» um eine nicht zumutbar schützbare Alp. Da die erforderlichen Notfallmassnahmen nach dem Wolfsangriff umgesetzt wurden, ist die Schadensschwelle von mindestens sechs getöteten Nutztieren erreicht.
Es muss mit weiteren Übergriffen gerechnet werden. Um weiteren Schaden zu verhindern, wurden in Absprache mit dem Herdenschutzverantwortlichen als Notfallmassnahmen Elektrozäune auf der betroffenen Alp errichtet. Zudem hat die Sicherheitsdirektion am 9. Juni 2026 den Abschuss des schadenstiftenden Wolfs verfügt und diesen ausserordentlich im Online-Amtsblatt publiziert. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet. Als Abschussperimeter gilt das Gebiet in der Umgebung der Wolfrisse. Für den Vollzug der Abschussverfügung ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden primär die kantonalen Organe der Wildhut und allenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt.
Quelle der Meldung: Kanton UR
Bildquelle: pixabay
Einordnung
Weitere Meldungen aus Wassen (letzte 12 Monate)
- Wegen Unfall: Strasse Meiringen – Wassen bei Färnigen gesperrt30.8.2026
- Wegen Unfall auf A2: Strasse zwischen Airolo und Wassen gesperrt19.8.2026
- Wassen UR: Gotthardstrasse wird einspurig mit Ampel13.8.2026
- Wassen UR: Töff stürzt bei Manöver, Zeugen für Unfall gesucht10.8.2026
- Wassen UR: Auto und Wohnwagen in Brand, Vollsperrung4.8.2026