Am Freitag (12.06.2026) hat der Bundesrat einen Bericht zu Verboten, Sanktionen und weiteren Massnahmen gegen Hamas und andere Terrororganisationen verabschiedet.
Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat den Bericht «Massnahmen gegen die Hamas, weitere terroristische Organisationen sowie Akteure, welche das Völkerrecht verletzen» verabschiedet. Er erfüllte damit die Postulate 23.4313 und 23.4339 der Sicherheitspolitischen Kommission sowie der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats. In dem Bericht wird dargelegt, auf welche Weise die Schweiz mittels eines Organisationsverbots, Sanktionen und zusätzlichen Massnahmen gegen terroristische Gruppierungen vorgeht sowie deren Finanzierung bekämpft.
Als Folge der terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 analysiert der in Erfüllung der Postulate erstellte Bericht die bereits vorhandenen sowie die neu geschaffenen rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von terroristischen Gruppierungen und Akteuren, die das Völkerrecht verletzen.
Das derzeitige Abwehrdispositiv gegen den Terrorismus wird vom Bundesrat als zielführend und ausreichend bewertet. Die Schweiz kann durch das Zusammenwirken von gesetzlichem Organisationsverbot, zielgerichteten Sanktionen, finanziellen Kontrollmechanismen und internationaler Kooperation effektiv gegen terroristische Gruppierungen wie die Hamas vorgehen. Dies wird durch die verschiedenen Massnahmen der vergangenen Jahre in diesem Sektor verdeutlicht.
Verbot der Hamas und verwandter Organisationen
Der Bundesrat erarbeitete als Reaktion auf die Anschläge vom 7. Oktober 2023 das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen. Nach dem Verstreichen der Referendumsfrist trat dieses am 15. Mai 2025 in Kraft. Die Hamas wird durch diese gesetzliche Grundlage als terroristische Organisation gemäss Artikel 260ter StGB definiert. Für die Strafverfolgungsbehörden vereinfacht sich dadurch die Beweisführung, um gezielt gegen Aktivitäten der Hamas in der Schweiz vorzugehen. Zudem sorgt das Verbot für Rechtssicherheit bei Finanzintermediären und erleichtert es der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamts für Polizei fedpol, Vortaten zur Geldwäscherei zu qualifizieren.
Zusätzlich wurde der Bundesrat vom Parlament mittels zweier Motionen beauftragt, auch ein Verbot für die Organisation Hisbollah auszuarbeiten. Eine Vorlage, die eine Ergänzung des Gesetzes über das Verbot der Hamas beinhaltet, hat der Bundesrat am 12. Juni 2026 in die Vernehmlassung geschickt.
Übernahme von EU-Sanktionen gegen Unterstützer der Hamas
Die von der EU beschlossenen Sanktionen gegen Personen und Entitäten mit Verbindungen zur Hamas oder dem Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ) wurden am 10. April 2024 vom Bundesrat übernommen. Diese Massnahmen beinhalten Reise- und Finanzsanktionen. Die Schweiz leistet damit einen Beitrag zur weltweiten Bekämpfung terroristischer Gewaltakte sowie zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Das Embargogesetz (EmbG) dient als Basis für die Umsetzung.
Finanzielle Abwehrmassnahmen gemäss Geldwäschereigesetz
Das Geldwäschereigesetz (GwG) bildet den Kern der Schweizer Strategie gegen die Finanzierung von Terrorismus. Finanzintermediäre werden dadurch zu Sorgfaltspflichten sowie zur unverzüglichen Meldung von verdächtigen Vermögenswerten an die MROS verpflichtet. Durch die Einstufung der Hamas als terroristische Organisation wird die Basis für Risikobewertungen verbessert und der internationale Austausch von Informationen erleichtert. Ungefähr vierzig Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit einer potenziellen Finanzierung der Hamas sind seit dem Angriff vom 7. Oktober 2023 bei der MROS eingegangen. Die MROS konnte bei einem grossen Teil dieser Meldungen Risiken in Verbindung mit Vereinen und Stiftungen feststellen, die hauptsächlich humanitäre Projekte unterstützen.
Bereits zum 1. Januar 2023 wurden neue Transparenzpflichten für risikobehaftete Vereine in Kraft gesetzt, um regulatorische Lücken im Vereinsrecht zu schliessen. Hierzu gehören unter anderem die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister, zur Führung einer Mitgliederliste sowie zur Bestimmung einer Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz. Diese Vorkehrungen erlauben eine verbesserte Nachverfolgbarkeit von potenziell zweckentfremdeten Geldern, was besonders auf Vereine mit karitativem Profil zutrifft.
Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit
Zahlreiche Verfahren im Bereich der Terrorismusfinanzierung, unter anderem mit Bezug zur Hamas, werden von der Bundesanwaltschaft geführt. Die Anzahl der Meldungen und Anzeigen im Bereich der Terrorismusfinanzierung ist seit dem Jahr 2020 angestiegen. Über die MROS ist die Schweiz zudem in eine internationale Taskforce (Counter Terrorist Financing Taskforce Israel; CTFTI) eingebunden, die sich insbesondere der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung im Nahostkontext widmet.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat / fedpol
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