Am Freitag (12.06.2026) hat der Bundesrat das Projekt NASURE zur digitalen Überwachung übertragbarer Krankheiten mit Kosten von 45,3 Mio. Franken bis 2034 gestartet.
Die Schweiz modernisiert die Überwachung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten auf technischer und digitaler Ebene, um den Schutz der Bevölkerung zu optimieren. Im Zuge des Programms DigiSanté wird mit dem Projekt NASURE («National Surveillance and Response») eine neue, nationale Digitalplattform aufgebaut. Diese soll epidemiologische Daten aus diversen Systemen fortlaufend zusammenführen, analysieren und den beteiligten Akteuren zeitnah bereitstellen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 die ersten Phasen der Umsetzung (2026 bis 2034) für das Projekt NASURE bewilligt, wofür Kosten von 45,3 Millionen Franken veranschlagt sind.
Um die Bevölkerung effektiv vor übertragbaren Krankheiten zu schützen, müssen Gefahren für die Gesundheit frühzeitig identifiziert und rasch gemeldet werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kooperiert hierzu eng mit den Kantonen, Ärztinnen und Ärzten, Spitälern sowie Laboratorien und greift auf die Prozesse des obligatorischen Meldewesens zurück. Sämtliche Befunde zu gefährlichen, übertragbaren Erregern in der Schweiz werden demnach innerhalb festgelegter Fristen zentral an das BAG übermittelt.
Während der Covid-19-Pandemie zeigten sich jedoch Schwachstellen bei den Instrumenten dieser Melde- und Überwachungssysteme. Die Meldungen erfolgten über verschiedene Kanäle, und die einzelnen Systeme waren oft nicht miteinander verknüpft. Dies führte dazu, dass Daten manuell übermittelt und bereinigt werden mussten, was die Behörden und Akteure im Gesundheitswesen an ihre Kapazitätsgrenzen brachte. Wegen des dringenden Bedarfs während der Pandemie wurden die Covid-Meldungen innerhalb kurzer Zeit vereinheitlicht und digitalisiert.
Die bestehenden Systeme für übertragbare Krankheiten werden nun neu konzipiert und in die neue Plattform NASURE überführt, die sämtliche in der Schweiz überwachten Erreger abdecken wird. Der Datenaustausch zwischen den Behörden und den Institutionen des Gesundheitswesens wird dadurch komplett standardisiert und automatisiert, während veraltete Systeme abgelöst werden. Alle relevanten Daten – beispielsweise aus Spitälern, Arztpraxen und Laboren – gelangen nach dem Once-Only-Prinzip zum BAG. Dort werden die Daten ausgewertet, aufbereitet und den Kantonen, dem Bund sowie weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Verfügung gestellt. Bestimmte Informationen werden zudem in anonymisierter Form über das bereits bestehende, öffentlich zugängliche «BAG-Infoportal übertragbare Krankheiten» publiziert.
Durch dieses flächendeckende und konsistente Monitoring können die zuständigen Stellen Gefahren früher erkennen, schneller reagieren und die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten, wie beispielsweise bei einem Ausbruch von Masern, gezielter bekämpfen. Dadurch wird auch die Vorbereitung auf gesundheitliche Krisen sowie deren Bewältigung verbessert.
Schrittweise Umsetzung bis 2034
Die Realisierung des Projekts beginnt im laufenden Jahr und soll bis 2034 abgeschlossen sein. In einer ersten Phase bis Ende 2028 werden die technischen Basisfunktionen der NASURE-Plattform aufgebaut, wozu auch Module für das obligatorische Meldewesen gehören. Gleichzeitig werden ältere, überholte Systeme schrittweise digitalisiert, modernisiert und in NASURE integriert. Dazu zählen das Sentinella-Meldesystem für Haus- und Kinderärzte sowie das Meldesystem für seltene Krankheitsbilder bei Kindern. In der zweiten Phase bis Ende 2034 folgt der Ausbau der Basisfunktionen sowie die Integration weiterer Datenquellen in NASURE, wie etwa Daten aus dem Abwassermonitoring.
Der Aufbau der neuen Plattform lässt sich auf Basis des aktuellen Epidemiengesetzes umsetzen. Weitere Vorhaben, wie die Stärkung des One-Health-Ansatzes oder der Ausbau der Überwachung von Antibiotika-Resistenzen, können zu einem späteren Zeitpunkt beziehungsweise nach der Revision des Epidemiengesetzes in NASURE integriert werden. Diese Aufgaben sind nicht Teil der am 12. Juni 2026 freigegebenen Gelder.
Freigabe der finanziellen Mittel für erste Umsetzungsetappen
Neben dem Gesundheitsdatenraum Schweiz (Swiss HDS) und dem Microdatacenter (MDC) stellt das Projekt NASURE ein Kernvorhaben des Programms DigiSanté zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens dar. Das Parlament bewilligte am 29. Mai 2024 für das Programm DigiSanté einen Verpflichtungskredit von 392 Millionen Franken. Der Bundesrat hat festgelegt, dass er Projekte mit geplanten Kosten von mehr als 20 Millionen Franken jeweils einzeln zur Umsetzung freigeben muss.
Mit dem Beschluss vom 12. Juni 2026 hat der Bundesrat die ersten Umsetzungsschritte von NASURE mit geplanten Kosten von 45,3 Millionen Franken freigegeben. Der gesamte Verpflichtungskredit für das Projekt NASURE beläuft sich auf 50,3 Millionen Franken. Die verbleibenden 5 Millionen Franken sind für die Umsetzung der weiteren Aufgaben von NASURE bis Ende 2034 vorgesehen.
Unter Berücksichtigung einer leichten Budgetreduktion aufgrund der vom Parlament beschlossenen Sparvorgaben für DigiSanté können die Arbeiten an der Plattform NASURE somit weitergeführt werden. Dies ist von zentraler Bedeutung, da eine Pandemie gemäss der Einschätzung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) als das grösste Risiko für die Gesellschaft und die Wirtschaft eingestuft wird.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat / BAG
Bildquelle: KI-generiert