Die Staatsanwaltschaft hat eine umfassende Untersuchung in einem schweren Sexualstrafverfahren beendet und beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen einen heute 57-jährigen Schweizer erhoben. Dem Mann wird zur Last gelegt, eine erwachsene Frau sowie eine Minderjährige mehrfach und eine weitere erwachsene Frau einmal in einen widerstandsunfähigen Zustand versetzt und danach sexuell missbraucht zu haben. Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme in Haft.
Auslöser der Ermittlungen
Den Anstoss zu dem Verfahren gab ein Vorfall in der Nacht vom 4. September 2023. Die Mutter der Minderjährigen ertappte den Beschuldigten bei einer mutmasslichen Tat und verständigte die Polizei. Diese nahm den Mann kurz darauf an seinem Wohnort fest.
Beweismaterial und Ausweitung der Untersuchung
In der Folge stellte die Staatsanwaltschaft umfangreiches Beweismaterial sicher. Darunter befanden sich zahlreiche Datenträger mit grossen Mengen an Bild- und Videodateien. Deren Auswertung lieferte viele Hinweise auf weiteres schwerwiegendes, strafbares Verhalten. Aus diesem Grund wurde die Untersuchung mehrfach ausgeweitet und die Untersuchungshaft entsprechend verlängert.
Anklagepunkte
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten gemäss Anklage insbesondere folgende Delikte vor:
- Mehrfacher versuchter Mord
- Mehrfache qualifizierte Vergewaltigung
- Mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung
- Schändung
- Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern
- Mehrfache qualifizierte Körperverletzung
- Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Mehrfache Pornografie
- Mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
- Sexuelle Belästigung
Vorgehen des Beschuldigten
Gemäss den Untersuchungsergebnissen soll der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum hinweg heimlich sogenannte «K.-o.-Tropfen» verabreicht haben. Damit habe er die Opfer in eine tiefe Bewusstlosigkeit versetzt, sodass sie keinen freien Willen mehr bilden oder sich wehren konnten. Diese Zustände soll er systematisch für sexuelle Handlungen an den Opfern ausgenutzt haben. Die Opfer nahmen diese in der Regel nicht wahr und bildeten keine Erinnerung daran. Zudem soll der Mann die Taten aufgezeichnet haben. Die Auswertung dieser Aufnahmen bildet eine zentrale Grundlage der Anklage.
Lebensbedrohlicher Zustand und weitere Aufnahmen
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft befanden sich die Opfer durch die Verabreichung der Substanzen wiederholt in einem akut lebensbedrohlichen Zustand, der jederzeit zu einem Erstickungstod hätte führen können. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Tod der Opfer jeweils in Kauf genommen zu haben. Dies qualifiziert die Staatsanwaltschaft als mehrfachen versuchten Mord. Weiter wird ihm zur Last gelegt, unerlaubt Bild- und Videoaufnahmen der Opfer sowie weiterer Personen in der unmittelbaren Umgebung seines Wohnorts erstellt zu haben.
Strafantrag
Die Staatsanwaltschaft Baden fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer ambulanten, vollzugsbegleitenden Behandlung. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Baden hängig. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft Baden
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