Am Freitag (24.07.2026) erinnerte die Genfer Polizei an die Bedingungen für provisorische Pässe am Flughafen Genf und rief zu vorausschauender Reiseplanung auf.
In einer Mitteilung vom 24. Juli 2026 erinnert die Polizei während der Reisesaison an die Voraussetzungen für die Ausstellung eines provisorischen Passes am Flughafen Genf sowie an die entscheidenden Überprüfungen vor Antritt einer Reise. Vorausschauendes Handeln bleibt die beste Lösung, da ein gültiges Dokument alleine die Einreise in das Zielland noch nicht garantiert.
Der provisorische Pass: In welchen Fällen?
Ein provisorischer Pass beziehungsweise Notpass kann insbesondere in folgenden Fällen ausgestellt werden:
- bei Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments;
- bei einem abgelaufenen Pass oder bei unzureichender Gültigkeitsdauer;
- beim Fehlen eines Ausweises, speziell für Kinder;
- bei einer zwingenden Notwendigkeit, in das Land des Wohnsitzes zurückzukehren.
Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Bei reinem Vergessen des Ausweises wird kein provisorischer Pass ausgestellt.
Bearbeitet werden die Anträge von der «Unité diplomatique et aéroportuaire» am Flughafen Genf auf der Ebene «Ankunft» täglich zwischen 8:00 und 21:30 Uhr. Auskünfte per Telefon sind ebenfalls täglich von 8:00 bis 21:30 Uhr unter der Nummer 022 427 58 30 erhältlich.
Die Gebühr beläuft sich auf CHF 150.–. Die Abwicklung dauert in der Regel eine Stunde, abhängig vom Andrang und den erforderlichen Überprüfungen. Es wird geraten, frühzeitig zu erscheinen.
Ein Dokument, das nicht überall akzeptiert wird
Da der provisorische Pass nicht biometrisch ist, wird er von einigen Staaten nicht oder nur unter spezifischen Bedingungen anerkannt. Vor der Abreise liegt es deshalb in der Verantwortung aller Reisenden, die Vorschriften der Ziel- und Transitländer zu überprüfen.
Unter Umständen wird auch ein Visum oder eine elektronische Reisegenehmigung benötigt. Fluggesellschaften können die Beförderung verweigern, sofern die vorgelegten Dokumente nicht den geltenden Vorgaben entsprechen.
Vorausschauen bleibt die beste Lösung
Ein Pass, der beim Abflug noch gültig ist, reicht nicht immer aus: Einige Länder verlangen eine Gültigkeit von mehreren Monaten über das Aufenthaltsende hinaus. Mit der Schweizer Identitätskarte kann im Schengen-Raum sowie in den meisten europäischen Ländern gereist werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Ausweisdokumente schon vor dem Ablaufdatum zu erneuern.
Da sich die Fristen für die Antragstellung, die Terminvergabe und die Anfertigung der Dokumente summieren, sollte nicht bis zum letzten Moment gewartet werden.
Bei Verlust oder Diebstahl
Im Falle von Verlust oder Diebstahl im Ausland ist die Meldung bei der örtlichen Polizei zu erstatten und anschliessend die nächste Schweizer Vertretung zu kontaktieren. In der Schweiz muss die Meldung ebenfalls unverzüglich erfolgen, damit ein neues Dokument geordert werden kann.
Sich vor der Abreise informieren
Vor jeder Reise sollten Erkundigungen bei den zuständigen Behörden des Ziellandes eingeholt werden, da sich Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen jederzeit ändern können. Ebenso kann die kostenlose App Travel Admin des EDA bei der Vorbereitung der Reise unterstützen.
Quelle der Meldung: Kantonspolizei Genf
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