Per 31. Juli 2026 wurden im Kanton Zug 244 Strafverfahren wegen Covid-19-Kreditmissbrauchs registriert. 166 Fälle sind bereits abgeschlossen.
Ungefähr zwei Drittel der Strafverfahren wegen des mutmasslichen Missbrauchs von Covid-19-Krediten konnten mittlerweile abgeschlossen werden. Die noch offenen, oftmals besonders komplexen Fälle fordern die Strafverfolgungsbehörden weiterhin intensiv. Auch mehr als sechs Jahre nach der Einführung der Covid-19-Kredite beschäftigen mutmassliche Missbrauchsfälle die Strafverfolgungsbehörden im Kanton Zug weiterhin stark.
Per 31. Juli 2026 wurden insgesamt 244 Strafverfahren im Zusammenhang mit mutmasslichem Missbrauch von Covid-19-Krediten registriert. Davon liessen sich 166 Verfahren beenden. 78 Strafverfahren sind aktuell noch hängig. Die bislang abgeschlossenen Verfahren betreffen eine mutmassliche Deliktssumme von rund 9,5 Millionen Franken.
Die Ermittlungsarbeiten gestalten sich häufig anspruchsvoll und reichen vielfach über den mutmasslichen Missbrauch von Covid-19-Krediten hinaus. In zahlreichen Fällen besteht der Verdacht weiterer Wirtschaftsdelikte wie Konkurs-, Urkunden- oder Vermögensdelikte. Dementsprechend aufwändig sind die Ermittlungen sowie die interkantonale und internationale Zusammenarbeit.
Taskforce bündelt Fachwissen
Um die Verfahren gezielt voranzutreiben, haben die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und die Zuger Polizei im Jahr 2023 eine gemeinsame Taskforce ins Leben gerufen. Die Covid-19-Kreditverfahren wurden bei einem spezialisierten Team zusammengefasst, das überwiegend mit bestehenden personellen Ressourcen aufgebaut wurde. Dadurch liessen sich Fachwissen und Erfahrung gezielt aufbauen sowie die teilweise komplexen Wirtschaftsstraffälle effizient bearbeiten.
Komplexe Verfahren bleiben eine Herausforderung
Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass sich diese Spezialisierung bewährt hat. Gleichzeitig gehören die noch hängigen Verfahren häufig zu den besonders komplexen Fällen und erfordern einen entsprechend hohen Ermittlungsaufwand. Zudem gehen auch heute noch neue Anzeigen im Zusammenhang mit mutmasslichem Missbrauch von Covid-19-Krediten ein. Die strafrechtliche Aufarbeitung wird die Strafverfolgungsbehörden deshalb auch in den kommenden Jahren beschäftigen.
Quelle der Meldung: Zuger Polizei
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