Am Dienstag (11.08.2026) warnten das BLV und Migros vor panierten Pouletschnitzeln mit falschem Verbrauchsdatum. Die Ware wurde zurückgerufen.
Am 11.08.2026 wurde eine öffentliche Warnung bezüglich eines falschen Verbrauchsdatums auf Pouletschnitzeln der Migros veröffentlicht. Auf den Packungen wurde fälschlicherweise der 02.10.2026 angegeben, das richtige Verbrauchsdatum ist jedoch der 28.08.2026. Wenn das Produkt nach dem 28.08.2026 konsumiert wird, kann eine Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) rät deshalb davon ab, die Ware nach dem 28.08.2026 noch zu verzehren. Die Migros hat den Artikel umgehend aus dem Verkauf genommen und eine Rückrufaktion eingeleitet.
Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?
Die Angabe «zu verbrauchen bis» (Verbrauchsdatum) betrifft leicht verderbliche Lebensmittel wie rohes Fleisch sowie Geflügel. Nach dem Verfall dieses Datums darf die Ware aus Gründen der Sicherheit nicht mehr angeboten oder gegessen werden.
Welches Produkt ist betroffen?
Produkt, Marke: Migros Pouletschnitzel paniert (Aktion)
Artikel-Nummer: 2439.963.680.00
Verbrauchsdatum: 02.10.26
Verkaufsstellen: Migros-Filialen in der ganzen Schweiz
Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Seitens des BLV wird empfohlen, das entsprechende Produkt mit der Datumsaufschrift 02.10.2026 im Anschluss an den 28.08.2026 nicht mehr zu konsumieren.
Quelle der Meldung: RecallSwiss (BLV/SECO)
