SG: WM-Feiern: Was erlaubt ist und was teuer wird

SG Warnung 11.08.2026 · 11:09
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Die Kantonspolizei St.Gallen appelliert an die Vernunft von Fussballfans und erinnert an Verhaltensregeln für sichere und rücksichtsvolle Feiern während der WM.

Damit die Bevölkerung neben den Spielen auch die anschliessenden Festlichkeiten nach den EM- und WM-Partien geniessen kann, richtet die Polizei einen Appell an die Vernunft der Feiernden und fordert zur Einhaltung einiger einfacher Regeln auf. Es wird aufgezeigt, was zulässig ist und was kostspielig werden kann.

Die Feierlichkeiten nach einem gewonnenen Spiel dürfen trotz aller Freude keine Personen gefährden oder belästigen. Lautes Feiern ist aus diesem Grund höchstens bis eine Stunde nach dem Ende der Partie gestattet, maximal jedoch bis Mitternacht. Im Anschluss ist Lärm zu vermeiden – sei dies durch unnützes Umherfahren mit dem Fahrzeug, das Aufdrehen des Radios und weiteren Tonwiedergabegeräten oder in Form allgemeiner Störungen der Nachtruhe sowie Belästigungen. Sachbeschädigungen aller Art werden ebenso wie Körperverletzungen oder Tätlichkeiten wie üblich geahndet und sind zu keinem Zeitpunkt tolerier- oder entschuldbar.

Nulltoleranz bei Sicherheit

Beim Thema Sicherheit zeigt die Kantonspolizei St.Gallen keine Nachsicht, und es gilt eine Nulltoleranzgrenze. Auch bei den Feiern nach dem Spiel darf lediglich die für das Fahrzeug zugelassene Anzahl Personen im Fahrzeug mitfahren, sämtliche Mitfahrenden haben jederzeit die Sicherheitsgurte zu tragen und Kinder unter zwölf Jahren müssen vorschriftsgemäss gesichert sein. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert eine Busse.

Wer sich aus einem Fahrzeug lehnt, Gegenstände hinaushält oder aus dem Fahrzeug wirft, muss mit einer Verzeigung rechnen. Demnach dürfen beispielsweise keine Fahnen aus dem Auto geschwenkt und keine Gegenstände auf dem Dach platziert werden. Selbstverständlich dürfen sich während der Fahrt auch bei geringer Geschwindigkeit keine Personen auf dem Fahrzeugdach oder der Motorhaube befinden.

Wer am Steuer sitzt, muss die Aufmerksamkeit durchgehend auf die Strasse richten und darf nicht abgelenkt sein. Die lenkende Person muss das Fahrzeug beherrschen und darf daher – wie sonst auch – nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs sein.

Im Kleinen tolerant, im Grossen konsequent

Die Kantonspolizei St.Gallen zeigt sich im Kleinen tolerant und greift im Grossen konsequent durch. Auch innerhalb der Polizei gibt es Fussballfans. Dennoch bestehen beim Feiern Regeln, welche die Polizei durchsetzen muss, da die Freude über die Spielergebnisse niemandem schaden darf. Es wird daher an die Vernunft der Feiernden appelliert und um Rücksichtnahme gebeten – etwa auf Personen, die im Schichtdienst arbeiten und auf ihren Schlaf angewiesen sind. So steht einer unvergesslichen Fussballmeisterschaft und zahlreichen harmonischen Feiern nichts im Wege.

Quelle der Meldung: Kantonspolizei St. Gallen

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  Redaktion Unfallmeldungen       11 August, 2026 11:09