Am Mittwoch (12.08.2026) rief ALDI SUISSE das Getränk «Flying Power – Sugarfree» zurück. Grund ist der nicht deklarierte Süssstoff Aspartam.
Produktrückruf
Am 12.08.2026 ruft die ALDI SUISSE AG in Zusammenarbeit mit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde das Produkt «Flying Power – Sugarfree» zurück. Ursache für die Massnahme ist der nicht deklarierte Süssstoff Aspartam.
Betroffener Artikel
Vom Rückruf betroffen ist das Getränk Flying Power Sugarfree des Lieferanten S. Spitz GmbH mit der Artikelnummer 599102002, dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 22.06.2027 sowie der Charge 323913. Die Grammatur beläuft sich auf 250 ml bei einem Grundpreis von 0.16 CHF/100ml (Pro Stück 39). Das Produkt war in allen Filialen der ALDI SUISSE AG erhältlich.
Gründe für den Rückruf
Der Rückruf wird durch den Lieferanten S. Spitz GmbH und ALDI SUISSE aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes durchgeführt. Die Ware enthält Aspartam, einen nicht ausgewiesenen Süssstoff. Dabei handelt es sich um eine Phenylalaninquelle, die von Personen mit Phenylketonurie nicht verstoffwechselt werden kann. Der Verkauf des Artikels wurde sofort gestoppt.
Hinweise für Kundinnen und Kunden
Personen, die an Phenylketonurie leiden, dürfen das Produkt nicht weiter konsumieren. Es kann in sämtlichen ALDI SUISSE-Filialen zurückgebracht werden, wobei der Kaufpreis auch ohne Kaufbeleg rückerstattet wird. Personen, die nicht unter Phenylketonurie leiden, können den Artikel weiterhin konsumieren.
Für Rückfragen können sich Kundinnen und Kunden an das ALDI SUISSE Kundenservice Center wenden. Die Firma S. Spitz GmbH entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Als zuständige Behörde fungiert das BLV.
Quelle der Meldung: RecallSwiss (BLV/SECO)
