Bern BE: Bundesrat lockert Regeln für E-Lieferwagen

BE 19.08.2026 · 11:25
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Am Mittwoch (19.08.2026) hat der Bundesrat beschlossen, E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen herkömmlichen Lieferwagen ab Oktober 2026 gleichzustellen.

An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat entschieden, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen den Lieferwagen mit Verbrennungsmotor gleichzustellen. Für solche Fahrzeuge gelten in Zukunft dieselben Verkehrsregeln wie für herkömmliche Lieferwagen. Unter anderem entfällt die Fahrtschreiberpflicht. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die Dekarbonisierung des Lieferverkehrs vorantreiben. Die E-Mobilität muss im Lieferverkehr wettbewerbsfähig sein.

Inkrafttreten am 1. Oktober 2026

Der Bundesrat hat die Gleichstellung dieser Fahrzeuge mit Lieferwagen mit Verbrennungsmotor gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Anpassung der Vorschriften für Elektro-Nutzfahrzeuge beschlossen. Am 1. Oktober 2026 treten die dafür erforderlichen Änderungen von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft. Elektro-Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen müssen künftig nicht mehr alle Anforderungen an Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen erfüllen.

Gleiche Verkehrsregeln und Ausnahmen

Lenkerinnen und Lenker von E-Lieferwagen haben insbesondere dieselben Verkehrsregeln einzuhalten wie Führerinnen und Führer von Lieferwagen mit Verbrennungsmotor: Sie dürfen auf der Autobahn mit 120 km/h fahren, und das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt für sie nicht mehr. Überdies entfällt die Fahrtschreiberpflicht, da Chauffeurinnen und Chauffeure von E-Lieferwagen im Binnenverkehr neu von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen sind.

Neue Kontrollintervalle ab 2028

Dadurch verringert sich auch die Häufigkeit von Kontrollen für E-Lieferwagen. In Zukunft gelten für diese Fahrzeuge dieselben Kontrollintervalle wie für konventionelle Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Ab dem 1. Februar 2028 müssen die Kantone die neuen Kontrollintervalle anwenden.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

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  Redaktion Unfallmeldungen       19 August, 2026 11:25