Bern BE: Bundesrat plant neue Regeln bei Zwangseinweisungen

BE 19.08.2026 · 13:37
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Am Mittwoch (19.08.2026) hat der Bundesrat beschlossen, die Regelungen zur fürsorgerischen Unterbringung zu revidieren. Das EJPD erarbeitet bis 2028 eine Vorlage.

Die gesetzlichen Vorgaben zur fürsorgerischen Unterbringung (FU) sollen nach dem Willen des Bundesrates überarbeitet werden, um für klarere Verhältnisse zu sorgen. Dazu schlägt er vor, insbesondere die Regelungen zur Durchführung medizinischer Massnahmen bei einer FU anzupassen sowie eine schweizweite FU-Statistik einzuführen. Überdies sollen für minderjährige Personen spezifische Bestimmungen geschaffen werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beauftragt, bis im Sommer 2028 eine Vorlage für eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zu erarbeiten.

Wenn eine Person an einer psychischen Störung, einer geistigen Behinderung oder einer schweren Verwahrlosung leidet, darf sie gegen ihren Willen in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, sofern die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anderweitig erfolgen kann. Die fürsorgerische Unterbringung (FU) ist ein Instrument des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz wurde die aktuelle Rechtslage in zwei separaten externen Evaluationen überprüft. Die erste Evaluation widmete sich der FU erwachsener Personen, die darauffolgende zweite jener von Minderjährigen.

Evaluationen zeigen Handlungsbedarf

Den Evaluationsbericht zur FU erwachsener Personen nahm der Bundesrat bereits am 16. Dezember 2022 zur Kenntnis. Gemäss diesem haben die geltenden Bestimmungen die mit der Neuregelung im Jahr 2013 angestrebten Ziele zu grossen Teilen erreicht. In einzelnen Bereichen besteht jedoch gesetzgeberischer Anpassungs- und weiterer Überprüfungsbedarf, etwa bei der ärztlichen Zuständigkeit für die Anordnung einer FU sowie bei den während einer FU durchzuführenden medizinischen Massnahmen. Den Bericht zur FU minderjähriger Personen nahm die Landesregierung an ihrer Sitzung vom 19. August 2026 zur Kenntnis. Dieser hält fest, dass die bestehenden Regeln nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind.

Bundesrat plant Revision der gesetzlichen Grundlagen

Gestützt auf die Resultate der beiden Evaluationen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Bestimmungen zur FU revidiert werden sollen. Namentlich will er die Rechtslage bei der Durchführung medizinischer Massnahmen im Rahmen einer FU klären und sachgerecht vereinheitlichen. Ebenfalls befürwortet der Bundesrat die Einführung einer nationalen FU-Statistik. Für die Unterbringung von Minderjährigen sollen zudem besondere Regelungen geschaffen werden, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gebührend Rechnung tragen. An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2028 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

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  Redaktion Unfallmeldungen       19 August, 2026 13:37