Am Mittwoch (19.08.2026) hat der Bundesrat die Vernehmlassung für schweizweit einheitliche Vorgaben bei privaten Ausnahmetransportbegleitungen eröffnet. Der Bundesrat beabsichtigt, die Bestimmungen für private Ausnahmetransportbegleitungen landesweit zu vereinheitlichen, um sichere und effiziente Transporte zu ermöglichen. Bislang sind diese Vorschriften auf kantonaler Ebene verankert. Nun ist vorgesehen, zwei Verordnungen des Strassenverkehrsrechts anzupassen sowie eine neue UVEK-Verordnung zu erlassen. An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet, welche bis zum 20. November 2026 dauert.
Sobald Ausnahmetransporte gewisse Abmessungen und Gewichte überschreiten, benötigen sie ein Begleitfahrzeug. Das Volumen dieser Transporte nahm in den vergangenen Jahren zu. Die Kantone übertragen die Begleitung deshalb seit mehreren Jahren an speziell geschulte private Dienstleister, sogenannte Ausnahmetransportbegleitende (ATB). Diese gewährleisten eine möglichst hindernisfreie und sichere Fahrt. Das Verfahren hat sich bewährt und gelangt in der Schweiz beinahe überall zur Anwendung.
Einheitliche Standards für Verkehrssicherheit und Schutz der Infrastruktur
Derzeit sind die Vorschriften bezüglich der Ausbildung der ATB, der Durchführung der Begleitungen sowie der Anforderungen an die Begleitfahrzeuge kantonal geregelt. Der Bundesrat will diese Vorgaben nun auf Antrag der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz sowie des Schweizer Nutzfahrzeugverbands in das Bundesrecht überführen, woraus schweizweit einheitliche Bestimmungen resultieren sollen.
Auf diese Weise strebt der Bundesrat an, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Strasseninfrastruktur zu schützen und effiziente Ausnahmetransporte zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sollen die Verkehrsregelnverordnung und die Verkehrszulassungsverordnung angepasst werden. Die detaillierten Vorschriften zur Ausführung der Transportbegleitungen sollen in einer neu erlassenen UVEK-Verordnung («ATB-Verordnung») festgeschrieben werden.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
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