Am Dienstagabend (01.07.2025) griff ein 47-Jähriger seine Ex-Partnerin in Brittnau mit einem Teppichmesser an. Nun wurde er wegen versuchten Mordes angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat die Untersuchung nach der Messerattacke vom 1. Juli 2025 in Brittnau abgeschlossen und Anklage gegen einen heute 47-jährigen Iren erhoben. Dem Mann wird zur Last gelegt, seine ehemalige Partnerin mit einem Messer attackiert und dabei ihren Tod in Kauf genommen zu haben. Er muss sich unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Bezirksgericht verantworten.
Am Abend des 1. Juli 2025 wurde eine heute 48-jährige Frau auf einem Fussweg in Brittnau von ihrem Ex-Partner mit einem Messer angegriffen. Passanten entdeckten die stark blutende Frau und alarmierten die Rettungskräfte. Mit schweren Verletzungen im Gesicht wurde sie in ein Spital gebracht und musste notoperiert werden. Der zunächst flüchtige Tatverdächtige konnte zwei Tage später in Zürich festgenommen werden.
Vorfall im Mai 2025
Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft lernten sich der Beschuldigte und das Opfer im Mai 2024 kennen und führten in der Folge eine Beziehung. Bereits während der Partnerschaft soll es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Ende Mai 2025 soll der Beschuldigte seine Partnerin bei einem Streit unter anderem mehrfach gegen den Kopf geschlagen und sie mit dem Tod bedroht haben.
Nach seiner vorläufigen Festnahme wurde eine zweiwöchige Fernhaltemassnahme gegen ihn verfügt. Ende Juni 2025 teilte die Frau dem Beschuldigten mit, dass sie die Beziehung beenden wolle. In den darauffolgenden Tagen kontaktierte er sie wiederholt mit Nachrichten und Anrufen.
Messerangriff im Juli 2025
Gemäss Anklageschrift passte der Beschuldigte die Frau am Abend des 1. Juli 2025 während eines Spaziergangs in Brittnau ab. Aus den Ermittlungen ging hervor, dass der Mann wohl zunächst versuchte, sie von einer Fortsetzung der Beziehung zu überzeugen. Die Frau machte ihm jedoch deutlich, dass sie die Beziehung nicht weiterführen wolle und forderte ihn auf, sie in Ruhe zu lassen.
Daraufhin soll der Beschuldigte ein Teppichmesser hervorgeholt und damit gezielt gegen ihren Kopf- und Halsbereich gestochen haben. Dabei fügte er ihr eine schwere Stich- und Schnittverletzung im Gesicht zu. Danach warf er das Messer weg und ergriff die Flucht.
Anklage wegen versuchten Mordes
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte aus Rache über das Ende der Beziehung handelte. Sie wirft ihm vor, die Frau töten gewollt beziehungsweise ihren Tod zumindest in Kauf genommen zu haben. Wegen des aus Sicht der Staatsanwaltschaft verwerflichen Beweggrunds und der gewaltsamen Tatausführung erhebt sie Anklage wegen versuchten Mordes.
Zudem werden dem Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Vorfall im Mai 2025 und seiner anschliessenden Festnahme einfache Körperverletzung, versuchte einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfache Beschimpfung, Drohung, versuchte Drohung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vorgeworfen. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Zofingen hängig. Die Höhe des Strafmasses wird erst an der Verhandlung bekanntgegeben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm
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