Am Donnerstagvormittag (22.10.2026) wurde ein Autofahrer bei Moutier mit 128 km/h bei erlaubten 60 km/h gemessen. Sein Führerausweis wurde abgenommen.
Am Donnerstag, 22. Oktober, um 11:31 Uhr war ein Lenker von Roches/BE in Richtung Moutier unterwegs. Auf diesem Strassenabschnitt, auf dem die Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt ist, erfasste ein Doppler-Radargerät das Fahrzeug mit 128 km/h.
Fahrverbot und Beschlagnahme
Die Gendarmerie in Moutier hielt den Fahrer kurz nach dem Vorfall an und überführte ihn auf die Polizeiwache. Dort wurde er im Beisein eines Anwalts der ersten Stunde einvernommen. Dem Betroffenen wurde der Führerausweis abgenommen und das Fahrzeug beschlagnahmt. Es erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Behörden.
Kriterien für ein Raserdelikt
Zur Erinnerung: Ein Raserdelikt begeht auch, wer:
- die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 40 km/h überschreitet, wenn die Limite bei 30 km/h lag
- die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 50 km/h überschreitet, wenn die Limite bei 50 km/h lag
- die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 60 km/h überschreitet, wenn die Limite bei 80 km/h lag
- die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 80 km/h überschreitet, wenn die Limite bei 100 km/h lag
Quelle der Meldung: Kantonspolizei Jura
