Immer häufiger argumentieren Autofahrer auch in der Schweiz damit, dass Halten erst nach einigen Minuten auch tatsächlich Parken ist. Doch was in Deutschland in genau dieser Form in der StVO verankert ist, ist in der Schweiz falsch. Welche Unterschiede gibt es zwischen den Regeln zum Parkverbot in der Schweiz und in Deutschland? In welchen Bereichen respektive Zonen ist das Parken in der Schweiz generell untersagt und welche Befugnisse hat die Polizei eigentlich, wenn Autofahrer gegen die geltenden Regeln verstossen?
Wann ist von Parken die Rede?
Bevor näher auf Parkverbote und Parkzonen eingegangen wird, muss geklärt werden, was unter dem Begriff Parken verstanden wird. Tatsächlich sehen die Gesetzgebungen in Deutschland und der Schweiz hier doch unterschiedliche Herangehensweisen vor.
- In Deutschland ist erst dann vom Parken die Rede, wenn der Fahrer das Auto verlässt oder auch wenn er an einem Punkt länger als drei Minuten hält.
- In der Schweiz gibt es kein Zeitfenster, in dem vom Halte- in den Parkzustand gewechselt wird. Sobald das Auto hält, parkt es. Eine rechtliche Grauzone ist lediglich dann vorhanden, wenn Personen aus dem Auto aus- oder in dieses einsteigen. Eine Ausnahme bildet hier der Fahrer. Er darf das Fahrzeug beim Halten generell nicht verlassen, ansonsten handelt es sich um Parken.
Parkzonen in der Schweiz: Welche Unterschiede gibt es?
Eines haben Deutschland und die Schweiz beim Thema Parken gemeinsam: Parkplätze sind gerade im urbanen Raum rar. Generell gibt es in der Schweiz drei unterschiedliche Parkplatzarten. Die verschiedenen Parkzonen sind vornehmlich an den Farben zu erkennen:
- Gelbe Parkzone: Die gelbe Parkzone ist einer bestimmten Gruppe von Autofahrern vorbehalten. Hier dürfen demnach nur Kunden oder auch Angestellte von einer bestimmten Firma parken. Diese sogenannten Privatparkplätze können mitunter mit hohen Geldstrafen einhergehen, wenn sie von den falschen Personen genutzt werden.
- Weisse Parkzone: Anders als die gelbe Parkzone darf die weisse Parkzone von jedem Autofahrer genutzt werden. Eine Nutzungsbeschränkung gibt es hier zwar nicht, aber eine weitere Besonderheit. Immerhin sind alle Parkflächen in der weissen Zone kostenpflichtig. Die Gebühren variieren, sodass hier individuell geprüft werden muss, welche Kosten auf den Autofahrer zukommen.
- Blaue Parkzone: In der blauen Parkzone ist das Parken zeitlich beschränkt. Parkmöglichkeiten stehen hier nur von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Gründe hierfür können verschieden sein. Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten hält, muss mit entsprechenden Geldstrafen rechnen.
Wo ist Parken verboten?
Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es Flächen, in denen das Parken generell verboten ist. In der Schweiz trifft dies unter anderem auf die Hauptstrassen ausserhalb von Ortschaften zu. Auch auf Radwegen oder Fahrbahnstreifen, die Rädern vorbehalten sind sowie in der Nähe von Bahnübergängen darf generell nicht geparkt werden. Zudem muss in der unmittelbaren Nähe von Zufahrten aufs Parken verzichtet werden.
Auch in Deutschland gibt es Bereiche, in denen das Parken lauf StVO generell untersagt ist. Dies gilt zum Beispiel für die Bereiche vor sowie hinter Kreuzungen und Einmündungen. Hier gibt es für den Bereich von fünf Metern ein generelles Parkverbot. Auch vor Grundstücksein- und ausfahrten darf nicht geparkt werden. Ist die Fahrbahn schmal, gilt dies auch für den Bereich unmittelbar gegenüber. Auch über Schachtdeckeln darf in Deutschland generell nicht geparkt werden, davon betroffen sind Fahrbahnbereiche, die sich unmittelbar vor der Bordsteinabsenkung befinden. Ausserorts darf zudem nicht auf Vorfahrtsstrassen geparkt werden, wenn das Auto dann unmittelbar auf der Fahrbahn stehen würde. Zudem finden sich Parkverbote für den Bereich vor und hinter einem Andreaskreuz sowie den Radius von 15 Metern rund um Haltestellenschilder.
Was passiert in der Schweiz, wenn ein Fahrer im Parkverbot steht?
Halten sich Autofahrer in der Schweiz nicht an die klaren Regeln zum Fahrverbot, müssen sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. So hat die Polizei zum Beispiel in jedem Fall das Recht, die Falschparker abzuschleppen. Dies kann ausnahmslos erfolgen und ist dann gestattet, wenn durch die Position des jeweiligen Fahrzeugs eine Verkehrsbehinderung entsteht. Auch bei anderweitigen Verkehrsbehinderungen, die sich durch ein parkendes Auto ergeben, ist das Abschleppen generell zulässig. Die Verwaltungsbehörden stellen in der Regel eine Busse aus. Erst wenn diese nicht direkt beglichen wird oder ein Auto auch nach 12 Stunden noch an dem betroffenen Platz steht, ist das Abschleppen gestattet.
Welches Bussgeld droht in Deutschland?
Auch wer in Deutschland falsch parkt, muss mit einem Bussgeld rechnen. Die genauen Regeln sind hier in der StVO verankert. Bei einem Parkverbot wird in Deutschland in den meisten Fällen noch zu einem Verwarngeld gegriffen. Die Höhe bewegt sich zwischen 10 und 35 Euro. Es ist aber auch möglich, dass die Strafe deutlich höher ausfällt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn unmittelbar vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt wird, sodass es sich um eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen handelt. Das Bussgeld bewegt sich dann bei 65 Euro. Darüber hinaus müssen die Autofahrer hier mit wenigstens einem Punkt in Flensburg rechnen. Des Weiteren droht für notorische Falschparker in der Bundesrepublik eine Anordnung zur Teilnahme an einer MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung.