Basel BS: 21-Jähriger Schockanrufer in Haft

BS Fahndung 10.04.2025 · 11:25

Am 01. April 2025 wurde ein 21-Jähriger wegen «Schockanrufen» festgenommen. Er wollte von einem Opfer in Lörrach Bargeld entgegennehmen.

Ersten Ermittlungen zufolge soll am 01. April 2025 eine männliche Person einen 72-jährigen in Basel wohnhaften Mann angerufen und sich ihm gegenüber fälschlich als Staatsanwalt ausgegeben haben. Dem 72-Jährigen gegenüber behauptete er, dass dessen Tochter in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sei und nun eine Kaution in Höhe von CHF 71.000,00 zu entrichten sei. Der Angerufene durchschaute den Betrug, ging jedoch vordergründig auf die Forderungen ein.

Dank der Aufmerksamkeit des 72-Jährigen, der Zusammenarbeit mit seiner Bank und der alarmierten Polizeibehörden in Deutschland und der Schweiz konnte der 21-Jährige, der hier als «Abholer» fungierte, bei der Übergabe festgenommen werden. Bei der Durchsuchung seines Autos wurden zudem Schmuck und Goldmünzen im Wert von ca. € 20.000,00 sichergestellt.

Aufgrund dieses Fundes besteht der Verdacht, dass der 21-Jährige am gleichen Tag an einem weiteren «Schockanruf» im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beteiligt war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach wurde am 02.04.2025 durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Lörrach ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.

Bei den sogenannten «Schockanrufen», einer gängigen Telefonbetrugsmasche, geben sich die Täter als Kriminalbeamte, Staatsanwälte, Polizisten oder Sicherheitsverantwortliche von Banken aus. Sie teilen ihren Opfern unter anderem mit, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei, ein Einbruch bevorstehe oder sie bei der Bank beinahe Opfer falscher Abbuchungen geworden seien.

Die Anrufer, die meist Hochdeutsch oder zunehmend auch Schweizerdeutsch sprechen, nutzen gefälschte Rufnummern, sodass auf dem Telefondisplay scheinbar eine offizielle Amtsnummer, wie die einer Polizeiwache oder Behörde, angezeigt wird.

Die Strafverfolgungsbehörden erinnern daran, dass die Polizei niemals jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben, noch verlangt, dass Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände herausgegeben werden. Bei Zweifeln, ob der Anrufer tatsächlich ein Polizist ist, sollte umgehend über den Notruf 110 (Polizei Baden-Württemberg) oder 117 (Kantonspolizei Basel-Stadt) Kontakt aufgenommen werden.

Quelle der Meldung: KAPO BS

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  Redaktion Unfallmeldungen       10 April, 2025 11:25