Basel BS: 191 Fahrzeuge ohne Vignette an Grenze gebüsst

BS 14.09.2026 · 08:58
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Am Samstag (12.09.2026) wurden bei Vignettenkontrollen an den Grenzübergängen in Basel 191 Fahrzeuge ohne Vignette erwischt. Die Lenker wurden gebüsst.

Am vergangenen Samstag, 12. September 2026, führten Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Basel (BS) eine Schwerpunkt-Kontrolle durch. Zwischen 8 Uhr und ca. 15 Uhr wurde an den Grenzübergängen Basel/St. Louis-Autobahn und Basel/Weil am Rhein-Autobahn jeweils bei der Ausreise überprüft, ob die ausreisenden Fahrzeuge über die erforderliche Vignette verfügten. Bei insgesamt 191 Fahrzeugen war dies nicht der Fall.

191 Fahrzeuge ohne Vignette festgestellt

Am Grenzübergang Basel/St. Louis-Autobahn stellten die Einsatzkräfte des BAZG 100 Fahrzeuge ohne Vignette fest, am Grenzübergang Basel/Weil am Rhein-Autobahn waren es 91 Fahrzeuge. Von den insgesamt 191 Fahrzeugen ohne Vignette waren 111 mit einem Schweizer Kontrollschild unterwegs. Die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker mussten die Vignette vor Ort erwerben und zusätzlich eine Busse von 200 Franken bezahlen.

Regelmässige Vignettenkontrollen

Das BAZG und die Kantonspolizeien führen regelmässig Vignettenkontrollen durch. Entsprechende Kontrollen können auch im Inland durchgeführt werden. Wer mit seinem Fahrzeug die Schweizer Autobahnen und Autostrassen nutzt, unterliegt der Vignettenpflicht. Die Vignette kostet 40 Franken pro Jahr und kann als Klebevignette oder als E-Vignette (www.e-vignette.ch) bezogen werden.

Aufgaben und Schwerpunkte des BAZG

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sorgt für umfassende Sicherheit an der Grenze. Es übernimmt Schutz- und Kontrollfunktionen, erhebt Zölle sowie Abgaben und trägt rund einen Drittel der gesamten Bundeseinnahmen bei. Mit der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration leistet das BAZG einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz.

Zudem übernimmt das BAZG Aufgaben in rund 100 nichtzollrechtlichen Bereichen wie Heilmittel, Artenschutz oder Markenschutz. Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren.

Schwerpunkte der Weiterentwicklung des BAZG sind das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT sowie die Totalrevision des Zollgesetzes. Das Ziel besteht in effizienteren Grenzprozessen durch eine konsequente Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen.

Quelle der Meldung: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

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  Redaktion Unfallmeldungen       14 September, 2026 08:58