Am Freitagabend (15.05.2026) stoppt die Zuger Polizei zwei Raser bei einem illegalen Rennen auf der A4, einen weiteren Schnellfahrer sowie einen Lenker ohne genügenden Mindestabstand; alle werden verzeigt, zwei Schweizer vorläufig festgenommen und ihre Autos sichergestellt.
Eine zivile Patrouille der Verkehrspolizei bemerkte am vergangenen Freitagabend (15. Mai 2026) kurz vor 21:30 Uhr zwei Sportwagen auf der Autobahn A4. Die Fahrzeuge fielen zwischen der Verzweigung Blegi und Affoltern am Albis durch ihre Fahrweise auf, da die beiden Lenkenden stark beschleunigten und mit überhöhter Geschwindigkeit neben- sowie hintereinander herfuhren.
Bei den anschliessenden Geschwindigkeitsmessungen wurde bei einem Auto eine Netto-Geschwindigkeit von 161 km/h und beim anderen von 175 km/h gemessen. Erlaubt ist auf diesem Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. In der Folge wurden die beiden Sportwagen gestoppt und die Lenker, zwei Schweizer im Alter von 38 und 42 Jahren, festgenommen. Beide mussten ihren Führerausweis noch vor Ort abgeben. Zudem wurden die Fahrzeuge – ein Porsche und ein Audi – sichergestellt.
Im Laufe des Samstags wurden die beiden Männer wieder aus der Haft entlassen. Sie müssen sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich für ihr Verhalten verantworten. Die Betreuung dieses ausserkantonalen Autobahnabschnitts erfolgt durch die Zuger Polizei.
Weiterer Schnellfahrer gestoppt
Ebenfalls am Freitagabend (15. Mai 2026), kurz nach 20:30 Uhr, wurde ein anderer Schnellfahrer gestoppt. Ein 26-jähriger Lenker aus Bosnien und Herzegowina war bei Starkregen auf der Autobahn A4 zwischen Küssnacht und Rotkreuz unterwegs. Er fuhr mit einer Netto-Geschwindigkeit von 171 km/h, obwohl auf diesem Abschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorgeschrieben ist. Der Mann wird zur Anzeige gebracht und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Ungenügender Abstand
Bereits am Donnerstagabend (14. Mai 2026), kurz vor 20:00 Uhr, hielt eine Patrouille der Verkehrspolizei auf der Autobahn A14 einen Lenker an. Dieser hatte zwischen der Verzweigung Rütihof und Gisikon den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug deutlich nicht eingehalten. Der 43-jährige Schweizer wurde verzeigt und muss sich ebenfalls vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Quelle der Meldung: Bundesanwaltschaft
Einordnung
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