Affoltern am Albis ZH: Porsche, Audi 175 km/h – Festnahmen A4
Am Freitagabend (15.05.2026) stoppt die Zuger Polizei zwei Raser bei einem illegalen Rennen auf der A4, einen weiteren Schnellfahrer sowie einen Lenker ohne genügenden Mindestabstand; alle werden verzeigt, zwei Schweizer vorläufig festgenommen und ihre Autos sichergestellt.
Am vergangenen Freitagabend (15. Mai 2026), kurz vor 21:30 Uhr, fiel einer zivilen Patrouille der Verkehrspolizei auf der Autobahn A4 zwischen der Verzweigung Blegi und Affoltern am Albis zwei Sportwagen aufgrund ihrer Fahrweise auf. Die beiden Lenkenden beschleunigten stark und fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit neben- sowie hintereinander.
Die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen ergaben, dass ein Fahrzeug eine Netto-Geschwindigkeit von 161 km/h und das andere von 175 km/h erreichte, obwohl auf dem betreffenden Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt. Die beiden Sportwagen wurden daraufhin gestoppt, und die Fahrer, zwei Schweizer im Alter von 38 und 42 Jahren, wurden festgenommen. Beide mussten den Führerausweis vor Ort abgeben, und die Fahrzeuge – ein Porsche und ein Audi – wurden sichergestellt.
Die beiden Männer wurden im Verlauf des Samstags aus der Haft entlassen und müssen sich nun bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich für ihr Fehlverhalten verantworten. Der ausserkantonale Autobahnabschnitt wird von der Zuger Polizei betreut.
Weiterhin wurde am Freitagabend (15. Mai 2026), kurz nach 20:30 Uhr, ein weiterer Schnellfahrer gestoppt. Der 26-jährige Lenker, ein Mann aus Bosnien und Herzegowina, war im Starkregen auf der Autobahn A4 zwischen Küssnacht und Rotkreuz unterwegs und fuhr mit einer Netto-Geschwindigkeit von 171 km/h, während auf diesem Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt. Er wird zur Anzeige gebracht und muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Am Donnerstagabend (14. Mai 2026), kurz vor 20:00 Uhr, hielt eine Patrouille der Verkehrspolizei auf der Autobahn A14 zwischen der Verzweigung Rütihof und Gisikon einen Lenker an, der den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug deutlich nicht eingehalten hatte. Der 43-jährige Schweizer wurde verzeigt und muss sich ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Quelle der Meldung: Bundesanwaltschaft