Reute AR: Kugel verfehlt Krähe – durchschlägt Fenster
Am Samstag (20.06.2026) schoss in Schachen bei Reute eine 58-jährige Bäuerin auf eine Krähe, traf eine Fensterscheibe, niemand verletzt, Anzeige wegen Gefährdung des Lebens.
Am Montag, 23. Juni 2026, ging bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden die Meldung einer Anwohnerin aus Schachen bei Reute ein, die ein Loch in einer Fensterscheibe bemerkt hatte. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass eine benachbarte Landwirtin mit einem Kleinkalibergewehr auf eine Krähe geschossen hatte. Da sie den Vogel verfehlte, durchschlug das Projektil die Fensterscheibe eines nahegelegenen Wohnhauses und es entstand Sachschaden.
Zuvor hatte die 58-jährige Landwirtin am Samstag, 20. Juni 2026, auf ihrem eigenen Grundstück in Schachen bei Reute mit einem Flobert-Gewehr auf eine Krähe geschossen. Nach den bisherigen Erkenntnissen wollte sie damit ihre Hühner beziehungsweise deren Eier vor dem Vogel schützen. Die Frau verfehlte die Krähe jedoch, das abgefeuerte Projektil flog weiter, durchbrach die Fensterscheibe des benachbarten Wohnhauses und prallte in einem Zimmer gegen eine Wand. Der entstandene Sachschaden am betroffenen Wohnhaus wurde erst am Montag, 23. Juni 2026 bemerkt und der Polizei gemeldet. Personen wurden nicht verletzt.
Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden klärt die genauen Umstände des Vorfalls ab. Die Landwirtin wird wegen Gefährdung des Lebens zur Anzeige gebracht. Zudem werden mögliche Verstösse gegen die Bestimmungen des Waffen-, Jagd- und Tierschutzrechts geprüft.
Hinweis
Das Erlegen von Krähen ist in der Schweiz nicht generell verboten. Bestimmte Krähenarten gehören zwar zu den jagdbaren Vogelarten, sie dürfen jedoch nur unter Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Jagdvorschriften sowie von entsprechend berechtigten Personen bejagt werden. Ein eigenmächtiges Beschiessen von Krähen zum Schutz von Hühnern oder deren Eiern ist daher nicht ohne Weiteres zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quelle der Meldung: KAPO AR
