Am Donnerstagmittag (02.07.2026) bis in die Nacht auf Samstag gilt in Aarau wegen Maienzug ein Drohnen-Flugverbot, das die Kantonspolizei streng überwacht.
Der traditionelle Maienzug und der Festbetrieb am Vorabend ziehen jeweils zehntausende Besucherinnen und Besucher in die Aarauer Innenstadt sowie in den Schachen. Wenn sich die engen Gassen und Plätze mit Menschen füllen, hat die Sicherheit für die Polizei oberste Priorität.
Aufgrund ihrer zunehmenden Beliebtheit und Verbreitung gewinnen private Drohnen bei Grossanlässen immer mehr an Bedeutung. Obwohl die entsprechenden Vorschriften das Fliegenlassen von solchen Fluggeräten jeglicher Art über Menschenansammlungen verbieten, stellen widerrechtlich gestartete Drohnen zunehmend ein Sicherheitsrisiko dar. Hinzu kommen Aspekte des Persönlichkeitsschutzes.
Im Rahmen des Sicherheitskonzepts der Stadt Aarau gilt das von der Kantonspolizei Aargau verhängte Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge über der Stadt Aarau für den Maienzug-Vorabend und den Feiertag vom Freitag. Dieses dauert von Donnerstag, 2. Juli, 12.00 Uhr, bis Samstag, 0.00 Uhr. Die Kantonspolizei wird die Flugverbotszone technisch überwachen und auf Widerhandlungen reagieren.
Quelle der Meldung: KAPO AG
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