Solothurn SO: Feuer und Feuerwerk verboten – Fr. 200 Busse
Am Freitag (03.07.2026) verhängte der Kanton Solothurn wegen akuter Trockenheit ein Feuer- und Feuerwerksverbot; Widerhandlungen kosten 200 Franken.
Die Polizei Kanton Solothurn hat am 3. Juli 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort in Kraft tritt und bis zu einem vollständigen oder teilweisen Widerruf gültig bleibt. Im Kanton Solothurn ist es untersagt, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer zu entfachen. Dies beinhaltet auch Höhenfeuer und 1.-August-Feuer. Ebenso ist es verboten, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu nutzen. Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist ebenfalls untersagt.
Feuerwerksverbot und rechtliche Bestimmungen
Auf dem gesamten Kantonsgebiet gilt ein grundsätzliches Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk. Für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F 4 kann die Kantonspolizei Solothurn eine Ausnahmebewilligung erteilen, welche mit Auflagen verbunden werden kann. Widerhandlungen gegen die Allgemeinverfügung werden mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 200.- geahndet. Weitere kantonale und eidgenössische Straftatbestände bleiben vorbehalten. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Verhaltensregeln beim Grillieren
Beim Grillieren dürfen ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées benutzt werden. Diese dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen und erst nach dem vollständigen Löschen der Glut verlassen werden. Beim Feuern und Grillieren ist ein genügend grosser Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub einzuhalten. Der Funkenwurf und die Windverhältnisse müssen beachtet werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entfacht werden. Präventiv sind Löschmittel wie Wasser oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Das Feuer muss gelöscht oder die heisse Asche mit viel Wasser gekühlt werden.
Verhalten im Brandfall und Kontakt
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden. Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung. Dieses ist täglich von 8 bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 032 627 61 61 erreichbar. Zudem kann die E-Mail-Adresse [email protected] kontaktiert oder die Website kav.so.ch aufgerufen werden.
Quelle der Meldung: Kantonspolizei Solothurn
