Am Mittwoch (02.09.2026) beantragte der Bundesrat, Sicherheitsmerkmale auf Arzneimitteln freiwillig zu belassen und ein Obligatorium vorerst abzulehnen.
Bern, 02.09.2026 – Mit Sicherheitsmerkmalen auf Medikamentenverpackungen kann unterbunden werden, dass gefälschte Heilmittel in den legalen Handel gelangen. Gemäss dem Heilmittelgesetz erfolgen das Anbringen und die Kontrolle solcher Vorrichtungen auf freiwilliger Basis. Bei Bedarf besitzt der Bundesrat jedoch die Möglichkeit, eine Pflicht zur Anbringung und Überprüfung anzuordnen. Da die Landesregierung weiterhin an einer freiwilligen Lösung festhalten möchte, beantragt sie, die Motion Ettlin (22.3859), welche ein Obligatorium verlangt, bezüglich dieses Punkts abzuschreiben.
Erkennungsmerkmale und Schutzvorrichtungen
Zur Identifikation gefälschter Arzneimittel lassen sich Erkennungsmerkmale sowie Sicherheitsvorrichtungen auf den Verpackungen anbringen. Ein 2D-Datamatrixcode, welcher einem QR-Code ähnelt, dient dabei als Erkennungsmerkmal, mit dem jede einzelne Packung eindeutig identifiziert werden kann. Schutzvorrichtungen wie beispielsweise Klebesiegel lassen zudem erkennen, ob eine Verpackung bereits geöffnet oder manipuliert worden ist.
Unterschiede zur Europäischen Union
Im Unterschied zur EU sieht das Schweizer Heilmittelgesetz die Anbringung und Überprüfung dieser Sicherheitsmerkmale nicht als verpflichtend vor. Der Grund dafür ist, dass in den legalen Vertriebsketten bislang keine gefälschten Erzeugnisse entdeckt wurden, die für den Schweizer Markt bestimmt waren. Arzneimittelfälschungen werden hauptsächlich ausserhalb der offiziellen Handelswege vertrieben. Das Gesetz erlaubt es dem Bundesrat aber, bei Bedarf eine Pflicht einzuführen und diese in einer Verordnung festzulegen.
Kritische Rückmeldungen in der Vernehmlassung
Aufgrund eines Auftrags des Parlaments (22.3859 | Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten | Geschäft | Das Schweizer Parlament) hat der Bundesrat eine solche verpflichtende Regelung geprüft und den entsprechenden Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Der Grössteil der betroffenen Akteure äusserte sich dabei kritisch, verlangte zahlreiche Ausnahmeregelungen oder lehnte die Pflicht vollständig ab. Häufig genannte Gründe hierfür sind ein zusätzlicher administrativer Aufwand, höhere Kosten sowie die daraus resultierenden Gefahren für die Versorgungssicherheit.
Festhalten an der Freiwilligkeit
Wegen der breiten Ablehnung beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Motion in diesem Punkt abzuschreiben. Er plant, das Anbringen und die Kontrolle von Sicherheitsmerkmalen in der Verordnung weiterhin auf freiwilliger Basis zu belassen. Eine spätere erneute Prüfung eines Obligatoriums ist möglich, sollte sich die Lage bezüglich gefälschter Heilmittel in den legalen Vertriebskanälen verändern.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
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