Update zu diesem Vorfall — ursprüngliche Meldung: hier.
Am Freitag (11.09.2026) wurde im Kanton Solothurn das Feuer- und Feuerwerksverbot per sofort aufgehoben. Die Waldbrandgefahr sank, dennoch ist Vorsicht geboten.
Rückstufung der Waldbrandgefahr
In den vergangenen Tagen fielen im Kanton Solothurn flächendeckend Niederschläge. Zusammen mit den gesunkenen Temperaturen führte dies zu einer deutlichen Entspannung bei der Waldbrandgefahr. Diese wurde in der Folge von der Gefahrenstufe 4 (gross) auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.
Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Die Kommandantin der Kantonspolizei Solothurn hat das seit dem 3. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern wie auch das grundsätzliche Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026 ist damit widerrufen und nicht mehr gültig.
Weiterhin grosse Vorsicht erforderlich
Trotz dieser Entspannung bleibt weiterhin grosse Vorsicht geboten. Selbst auf befestigten Feuerstellen dürfen Feuer nur mit grosser Sorgfalt entfacht werden. Bei Wind ist das Feuern im Wald sowie in Waldesnähe zu unterlassen.
Quelle der Meldung: Kantonspolizei Solothurn
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