Am Freitagabend (11.09.2026) kam es in Lustmühle zu einer Auffahrkollision. Eine Beifahrerin wurde verletzt. Der 90-jährige Verursacher hatte ein absolutes Fahrverbot.
In Lustmühle ist es am Freitagabend, 11. September 2026, zu einer Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen gekommen. Eine Mitfahrerin wurde dabei leicht verletzt.
Unfall an Ampelanlage
Kurz vor 18.20 Uhr fuhr ein 74-jähriger Lenker zusammen mit seiner 65-jährigen Beifahrerin von Teufen her auf der Umfahrungsstrasse in Richtung St. Gallen. Da sich am Ende der Umfahrungsstrasse eine Ampelanlage befand, bremste er seinen Personenwagen ab und brachte ihn schliesslich zum Stillstand. Ein nachfolgender, 90-jähriger Lenker bemerkte dies zu spät und fuhr dem Auto ungebremst ins Heck. Durch den Aufprall wurde das vordere Fahrzeug mehrere Meter nach vorne geschoben.
Beifahrerin verletzt
Die Beifahrerin erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen und wurde vor Ort durch den aufgebotenen Rettungsdienst medizinisch betreut. Die beiden Lenker blieben unverletzt. Der gesamte Sachschaden beläuft sich auf einige Tausend Franken.
Verwendungsverbot festgestellt
Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizisten fest, dass der 90-jährige Mann mit einem Verwendungsverbot für sämtliche Fahrzeugkategorien belegt war. Er wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Quelle der Meldung: Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden
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