Die Kantonspolizei St.Gallen informiert über die Regeln für Trendfahrzeuge wie E-Scooter. Wegen steigender Unfallzahlen gelten strikte Alters- und Benutzungsvorschriften.
E-Bikes und E-Scooter ermöglichen eine unkomplizierte und klimaschonende Fortbewegung. Aus diesem Grund erfreuen sich diese Fahrzeuge einer immer grösseren Beliebtheit. Vielen Personen ist jedoch nicht bewusst, dass auch in diesem Bereich Vorschriften befolgt werden müssen und die Nutzung erst ab einem gewissen Alter erlaubt ist.
Mit der Zunahme der Nutzung wurden auch Schattenseiten der Trendfahrzeuge sichtbar: Im Kanton St.Gallen haben sich die Unfälle mit E-Scootern innerhalb eines einzigen Jahres verdoppelt. Neben dem Unfallrisiko bestehen Vorschriften, über die man sich vor dem Kauf informieren sollte. So dürfen Kinder grundsätzlich keine E-Scooter fahren – die Nutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht nur illegal, sondern Kinder sind aus entwicklungsbedingten Gründen gar nicht in der Lage, diese Fahrzeuge sicher zu bedienen. Aus diesem Grund ist Kindern unter 14 Jahren die Verwendung von E-Scootern gesetzlich verboten. Ab 14 Jahren ist das Fahren mit einem Führerausweis der Kategorie M oder G erlaubt. Ohne Führerausweis dürfen die Fahrzeuge erst ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden.
Regeln für Leicht-Motorfahrräder
E-Scooter oder E-Bikes, die gemäss dem Strassenverkehrsrecht zu den Leicht-Motorfahrrädern zählen, erreichen ohne Sitzgelegenheit eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h beziehungsweise mit Sitzgelegenheit 25 km/h. Die Leistung des Motors darf 500 Watt nicht überschreiten. Zudem müssen die Fahrzeuge über eine Klingel, Vorder- und Rücklicht am Gefährt sowie über Bremsen an beiden Rädern verfügen.
Wie erwähnt ist die Nutzung dieser Fahrzeuge für Personen unter 14 Jahren verboten. Für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren ist das Fahren ausschliesslich mit einem Führerausweis der Kategorie M oder G gestattet. Danach wird kein Führerausweis mehr benötigt.
Ohne Sitzgelegenheit darf das Fahrzeug nur von einer einzelnen Person benützt werden. Wenn eine Sitzgelegenheit vorhanden ist, darf ein Lenker oder eine Lenkerin ab 16 Jahren eine Person mitführen, sofern am entsprechenden Sitzplatz Pedale oder Fussauflagen angebracht sind. Es ist obligatorisch, mit den Leicht-Motorfahrrädern stets auf Radstreifen oder Radwegen zu fahren. Falls keine vorhanden sind, muss am rechten Strassenrand und nicht auf dem Trottoir gefahren werden. Die Kantonspolizei St.Gallen empfiehlt aus Sicherheitsgründen das Tragen eines Helms.
Vorsicht statt Nachsicht
Fahrberechtigte sollten sich vor dem Erwerb genau über die gültigen Vorschriften informieren. Ansonsten geht man ein hohes Risiko ein, ein auf öffentlichen Verkehrsflächen illegales Fahrzeug anzuschaffen und zu verwenden. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei einem Unfall Kosten, welche von der Versicherung nicht übernommen werden.
Weitere Informationen
Sämtliche weiteren wissenswerten Informationen rund um Trendfahrzeuge sind im Flyer Trendfahrzeuge neues Fenster sowie im Ratgeber E-Bikes neues Fenster der Kantonspolizei St.Gallen zu finden.
Im nächsten Kapo-Ratgeber wird gerne zu einem neuen Thema beraten.
Quelle der Meldung: Kantonspolizei St. Gallen
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