Dübendorf ZH: Mutprobe bringt Teenager (15) in Lebensgefahr

ZH Warnung 25.09.2026 · 18:32
Auf der Unfallkarte live ansehen ›

Am Mittwochnachmittag (23.09.2026) wurde ein 15-Jähriger bei einer Würge-Mutprobe in Dübendorf bewusstlos. Ein 14-Jähriger wird verzeigt.

In Dübendorf ist am Mittwochnachmittag (23.9.2026) ein 15-jähriger Jugendlicher im Rahmen einer Würge-Mutprobe bewusstlos geworden. Bei dem auch als «Choking-Challenge» bekannten Vorfall waren zwei Schweizer Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren beteiligt. Der Jüngere würgte dabei den Älteren bis zum Verlust des Bewusstseins. Die vermeintlich kontrollierte Aktion führte zu einer lebensbedrohlichen Situation.

Gefahren von Würge-Mutproben

Das Ereignis verdeutlicht, weshalb Würge-Mutproben besonders gefährlich sind. Was als Spiel beginnt und vermeintlich kontrolliert abläuft, kann innert kürzester Zeit in eine lebensbedrohliche Lage umschlagen. Durch das Würgen lässt sich nicht nur die Atmung beeinträchtigen, sondern auch die Blutzufuhr zum Gehirn einschränken oder unterbrechen. Eine Bewusstlosigkeit kann dadurch sehr rasch und ohne ausreichende Vorwarnung eintreten. Dies kann schwere Verletzungen, bleibende Schäden oder den Tod zur Folge haben.

Genau darin liegt die besondere Gefahr solcher Mutproben. Ein vereinbartes Zeichen zum Aufhören kann den Eindruck vermitteln, dass sich das Würgen kontrollieren lässt. Die betroffene Person kann jedoch das Bewusstsein verlieren, bevor sie dieses Signal geben kann. Für die andere Person ist zudem kaum erkennbar, wann das Würgen ein gefährliches Ausmass erreicht. Auch ein anschliessender unkontrollierter Sturz birgt erhebliche Verletzungsgefahren.

Warnung der Polizei und Anzeige

Der Vorfall in Dübendorf zeigt auf, wie schnell aus einer vermeintlich kontrollierten Mutprobe eine lebensbedrohliche Situation entstehen kann. Die Kantonspolizei Zürich warnt deshalb eindringlich davor, Würge-Mutproben durchzuführen oder daran teilzunehmen. Der 14-jährige Jugendliche wird im Zusammenhang mit dem Geschehen bei der zuständigen Jugendanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Quelle der Meldung: Kantonspolizei Zürich

Einordnung

Polizeimeldungen direkt aufs Handy WhatsApp-Kanal folgen
  Redaktion Unfallmeldungen