Zürich ZH: Neues Polizeigesetz tritt 2026 in Kraft

ZH 1.10.2026 · 09:15
Auf der Unfallkarte live ansehen ›

Am 01.12.2026 treten das revidierte Zürcher Polizeigesetz und die neue Datenbearbeitungsverordnung für mehr Sicherheit in Kraft.

Die vom Kantonsrat beschlossene Anpassung des Polizeigesetzes wird am 1. Dezember 2026 wirksam. Auf das gleiche Datum hin hat der Regierungsrat zudem die neue Verordnung über die polizeiliche Datenbearbeitung mitsamt den zugehörigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Durch das revidierte Gesetz und die dazugehörige Verordnung werden die Grundlagen für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung in der Polizeiarbeit sowie für mehr Sicherheit im Kanton Zürich gestärkt.

Inkrafttreten per 1. Dezember 2026

Die Änderung des Polizeigesetzes wurde am 30. März 2026 vom Kantonsrat beschlossen. Gegen diesen Beschluss des Parlaments ist kein Referendum ergriffen worden. Bezüglich einer beim Bundesgericht eingereichten Beschwerde gegen die Gesetzesänderung entschied das Bundesgericht mittlerweile gegen die Beschwerdeführenden und wies deren Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ab. Somit kann das neue Polizeigesetz wie vorgesehen am 1. Dezember 2026 in Kraft treten. Den entsprechenden Beschluss hat der Regierungsrat nun gefällt.

Neue Verordnung zur Datenbearbeitung

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des revidierten Polizeigesetzes verabschiedete der Regierungsrat die neue Verordnung über die polizeiliche Datenbearbeitung. Damit werden die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen. Die Verordnung berücksichtigt insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts, indem sie bestimmte Gesetzesbestimmungen konkretisiert.

Aussage der Sicherheitsdirektion

«Mit dem revidierten Polizeigesetz und der neuen Verordnung verfügen die Zürcher Polizistinnen und Polizisten über gute und zeitgemässe Grundlagen für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest: «Unser Kanton und seine Einwohnerinnen und Einwohner haben diese Sicherheit verdient.»

Quelle der Meldung: Sicherheitsdirektion Kanton Zürich

Einordnung

Polizeimeldungen direkt aufs Handy WhatsApp-Kanal folgen
  Redaktion Unfallmeldungen