Bern BE: Bundesrat will GPS-Tracking und Überwachung regeln

BE 2.10.2026 · 11:10
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Am Freitag (02.10.2026) hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Modernisierung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung in Europa eröffnet.

Bern, 02.10.2026 — Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb von Europa soll modernisiert werden. Das entsprechende Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen wurde bereits unterzeichnet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 nun das Vernehmlassungsverfahren gestartet, welches bis zum 19. Januar 2027 dauert.

Beim Europäischen Rechtshilfeübereinkommen (EUeR) handelt es sich um ein Abkommen des Europarats zur internationalen Kooperation bei Strafsachen, dem auch die Schweiz angehört. Die Vereinbarung beruht auf der Überzeugung, dass die Strafverfolgung stets im Einklang mit dem Schutz der Individualrechte erfolgen muss. Zu diesen Rechten gehören insbesondere die Gewährleistung eines fairen Verfahrens, die Verhältnismässigkeit staatlicher Eingriffe und der Schutz vor Willkür.

Das EUeR verpflichtet die Vertragsstaaten zur gegenseitigen Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung. Dies betrifft zum Beispiel die Beweiserhebung durch Einvernahmen von Zeugen, Sachverständigen oder beschuldigten Personen. Zudem ordnet das Abkommen das Verfahren für Rechtshilfeersuchen und legt die Kriterien fest, unter denen entsprechende Ersuchen gestellt und vollstreckt werden können.

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Dritten Zusatzprotokoll zum europäischen Rechtshilfeübereinkommen

Der Europarat beabsichtigt nun, die internationale Kooperation in Europa weiter zu verbessern. Ziel ist es, die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung effizienter zu gestalten und gleichzeitig zu garantieren, dass diese mit den Rechten der beschuldigten Person vereinbar ist. Das Ministerkomitee verabschiedete dafür das Dritte Zusatzprotokoll zum europäischen Rechtshilfeübereinkommen (ZP III EUeR). Am 19. September 2025 hat die Schweiz dieses neue Abkommen im Rahmen der informellen Justizministerkonferenz in Malta unterzeichnet.

Das ZP III EUeR stellt einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung und Vereinheitlichung der internationalen Strafverfolgung auf europäischer Ebene dar. Es bietet namentlich neue Optionen für die elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen und berücksichtigt die technischen Entwicklungen bei modernen Kommunikationsmitteln. Die Schweiz war an der Ausarbeitung des Protokolls massgeblich beteiligt, speziell bezüglich der Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Einsatz technischer Aufzeichnungsgeräte (z. B. GPS-Tracking) sowie zur Überwachung von Telekommunikation.

An der Sitzung vom 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum ZP III EUeR eröffnet. Das Verfahren läuft bis zum 19. Januar 2027. Im Anschluss entscheidet das Parlament über die Ratifikation.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

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