Afghanistan führend bei Asylgesuchen in der Schweiz 2024

CH 18.02.2025 · 19:51

Die Zahl der neuen Asylgesuche ist im Jahr 2024 auf 27 740 gesunken, das sind 8,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Wichtigstes Herkunftsland war erneut Afghanistan mit 8627 Gesuchen. Davon gingen jedoch rund 3300 Gesuche auf die Praxisänderung für afghanischen Frauen zurück, die bereits einen Aufenthaltsstatus in der Schweiz hatten. Insgesamt stammten 20 480 der Gesuche von Asylsuchenden, die neu in die Schweiz eingereist sind. Die pendenten Asylgesuche konnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) bis Ende 2024 um etwa einen Viertel auf rund 11 900 erstinstanzlich hängige Gesuche senken.

In der Schweiz wurden 2024 insgesamt 27 740 Asylgesuche gestellt. Das sind 2483 Gesuche weniger als im Vorjahr (-8,2 %). Bei 7260 Gesuchen handelt es sich um Geburten sowie Mehrfachgesuche und Primärgesuche von Personen mit einem bestehenden Aufenthalt.

Folgende Entwicklungen prägten das vergangene Jahr:
Ein Faktor für die Gesuchentwicklung in Europa war der Rückgang der Asylmigration türkischer, afghanischer und syrischer Staatsangehöriger. Allerdings blieb der Druck der Türkei auf die 2,9 Millionen syrischen und geschätzt 200 000 bis 300 000 afghanischen Staatsangehörigen im Land hoch, in ihre Heimat zurückzukehren.

Die Migration über das zentrale Mittelmeer ging 2024 um rund 60 Prozent zurück. Insgesamt trafen auf diesem Weg knapp 67 000 Menschen in Italien ein. Zwar stellte nur eine geringe Anzahl der Personen aus Westafrika, die in Italien anlanden, in der Schweiz ein Asylgesuch. Trotzdem nahm die Gesamtzahl der in der Schweiz gestellten Asylgesuche aus dem Raum Westafrika 2024 um rund 500 zu.

Weiterhin will ein grosser Teil der in Europa eintreffenden Migrantinnen und Migranten nach Deutschland, Frankreich oder Grossbritannien. Dies zeigte sich darin, dass die Mehrheit der an der Grenze vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit aufgegriffenen Personen in der Schweiz kein Asylgesuch stellte.

Der Ukrainekrieg hatte weiterhin keine direkten Auswirkungen auf die Asylmigration in die Schweiz. Jedoch hat er zu einer Verschlechterung der Wirtschaftslage in vielen Herkunftsländern geführt und so zum anhaltend hohen Abwanderungsdruck beigetragen.

Wichtigste Herkunftsländer von Asylsuchenden
Das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz war 2024 erneut Afghanistan mit 8627 Gesuchen (+8,7 %). Einen Spezialfall stellen die rund 3300 Asylgesuche afghanischer Staatsangehöriger mit einem bestehenden Aufenthaltsstatus dar, die als Folge der Praxisänderung für afghanische Frauen im Juli 2023 gestellt wurden. Diese hielten sich bei Gesuchstellung schon lange, viele während mehr als fünf Jahren, als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz auf. An zweiter Stelle folgte die Türkei mit 4107 Gesuchen, wobei diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich abnahm (-39,8 %). Die Zahl türkischer Asylsuchender war 2024 europaweit deutlich rückläufig. Insgesamt gehen nahezu die Hälfte der 2024 eingereichten Asylgesuche auf Staatsangehörige der beiden Länder zurück.

Erstinstanzlich erledigte und hängige Asylgesuche
2024 wurden 34 585 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt, das sind 7918 (+29,7 %) mehr als im Jahr 2023. 10 390 Personen erhielten Asyl, die Asylgewährungsquote lag damit bei 34,2 % (2023: 25,7 %). Weiter wurden total 6459 vorläufige Aufnahmen verfügt (2023: 7380, -12,5 %) und 8823 vorläufige Aufnahmen beendet (2023: 6902, +27,8 %). Die Schutzquote (Anteil Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen aufgrund erstinstanzlicher Entscheide) betrug 54,1 Prozent (2023: 54,4 %). Die erstinstanzlich hängigen Asylgesuche nahmen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 3646 auf 11 921 (-23,4 %) ab.

Resettlement
Aufgrund der angespannten Lage im Asylbereich sind die Resettlement-Einreisen seit dem 1. April 2023 ausgesetzt. Somit erfolgten auch 2024 keine Aufnahmen im Rahmen des Resettlement-Programms 2024/25. Das Resettlement-Programm wird erst nach Absprache mit den Kantonen und Gemeinden aktiviert und unter der Voraussetzung, dass sich die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich deutlich entspannt hat.

Ausreisen und Wegweisungsvollzug
Im Jahr 2024 sind 8526 Personen selbstständig und kontrolliert aus der Schweiz ausgereist, im Vorjahr waren es 13 001 Personen (-34,4 %). Dieser Rückgang ist eine Folge der geringeren Anzahl der freiwilligen Ausreisen von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit (2024: 6059, 2023: 10 978). 2247 Personen (2023: 2034, +11.8 %) wurden entweder in ihren Heimatstaat oder einen Drittstaat zurückgeführt. Bei 12 596 Personen wurde eine unkontrollierte Abreise registriert (2023: 11 926, +5,6 %).

Trotz einer hohen Zahl von neuen Asylgesuchen ist es dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen gelungen, die Zahl der pendenten Ausreisen annähernd stabil zu halten. Der Vollzug der Wegweisungen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund führt mit den Kantonen regelmässig Gespräche, um den Wegweisungsvollzug weiter zu optimieren.

Dublin und Rückübernahmeabkommen
Die Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten (Dublin-Assoziierungsabkommen und Rückübernahmeabkommen) funktionierte auch im Jahr 2024 gut.

Die Steigerung im Dublin-Bereich erfolgte trotz des weiterhin bestehenden Entscheides der italienischen Regierung, keine Dublin-Überstellungen aus der Schweiz oder aus einem anderen europäischen Land zu akzeptieren. So hat die Schweiz auch im Jahr 2024 wieder rund dreimal mehr Personen ins Ausland überstellen können, als sie von ihren europäischen Partnern übernehmen musste: Im Jahr 2024 konnten 2491 Personen dem zuständigen Dublin-Staat auf dem Luft- oder Landweg überstellt werden (2023: 2021). Im gleichen Zeitraum wurden der Schweiz 869 Personen überstellt (2023: 694).

Weiter konnte die Schweiz 2024 im Rahmen von bilateralen Rückübernahmeabkommen 427 Personen (2023: 301) dem zuständigen europäischen Staat überstellen. Im selben Zeitraum wurden der Schweiz 38 Personen (2023: 19) überstellt. Seit 2014 konnte die Schweiz 3318 Personen gestützt auf Rückübernahmeabkommen überstellen, während im gleichen Zeitraum 174 Personen auf dieser Grundlage an die Schweiz überstellt wurden.

Ukraine: Schutzstatus S
2024 haben 16 616 Schutzsuchende den Status S beantragt (2023: 23 012, -27,8 %). Im gleichen Zeitraum wurde er in 9272 Fällen gewährt. Bei 9421 Personen wurde 2024 der Schutzstatus S wieder beendet. Per Ende 2024 betrug die Zahl der Personen mit Schutzstatus S 68 070 (Ende 2023: 66 083). Anfang September 2024 hat der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2026 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend stabilisiert.

Ausblick Asyl- und Schutzgesuche 2025
Das SEM rechnet für das Jahr 2025 in seinem wahrscheinlichsten Szenario mit rund 24 000 neuen Asyl- und rund 17 000 neuen Schutzgesuchen. Die tatsächliche Zahl der neuen Asylgesuche bis Ende 2025 hängt wesentlich davon ab, wie viele Personen aus der Türkei nach Griechenland und Bulgarien migrieren und aus Griechenland und Bulgarien Richtung Mittel- und Westeuropa weiterwandern. Ebenso wichtig ist die Entwicklung der Migration aus den nordafrikanischen Staaten über das Mittelmeer nach Italien. Mitentscheidend ist zudem die Migration aus visumsbefreiten Staaten wie Georgien oder Kosovo in Richtung Mittel- und Westeuropa und die Rückführungspolitik der Nachbarsstaaten der Schweiz.

Quelle der Meldung: Bundesrat CH

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  Redaktion Unfallmeldungen       18 Februar, 2025 19:51