Bern BE: Bundesrat erteilt Grenzschutzinitiative klare Absage

BE 18.09.2026 · 14:15
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Am Freitag (18.09.2026) hat der Bundesrat die Grenzschutzinitiative abgelehnt. Sie würde hohe Kosten verursachen und die Wirtschaft sowie Sicherheit schwächen.

Die Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» stösst beim Bundesrat auf Ablehnung. Nach Auffassung der Landesregierung würde das Begehren sehr hohe Kosten auslösen, den Schweizer Wohlstand aufs Spiel setzen, die innere Sicherheit schwächen sowie die humanitäre Tradition antasten. Darüber hinaus erachtet der Bundesrat die Initiative als schwer realisierbar und nicht tauglich, um die unrechtmässige Migration und die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen. An der Sitzung vom 18. September 2026 verabschiedete er die entsprechende Botschaft. Dem Parlament wird beantragt, das Volksbegehren ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Gefordert wird durch die Initiative eine lückenlose Kontrolle sämtlicher Personen bei der Einreise sowie eine flächendeckende Überwachung der Schweizer Grenzen. Wer die Bedingungen für die Einreise nicht erfüllt, soll abgewiesen werden. Des Weiteren soll die Schweiz maximal 5000 Personen jährlich Asyl zusprechen dürfen. Für Menschen mit unrechtmässigem Aufenthalt im Land sieht das Begehren eine Anmeldepflicht vor. Anstellungsverhältnisse von Betroffenen würden ungültig, Leistungen der Sozial- und Krankenversicherungen gestrichen. Zudem müssten diese Personen das Land binnen 90 Tagen verlassen.

Spürbare Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit

Aus der Beurteilung der Landesregierung geht hervor, dass die Umsetzung der Initiative schwerfiele und erhebliche negative Konsequenzen nach sich ziehen würde. Ständige und systematische Kontrollen an den Grenzen – bei täglich etwa 2,2 Millionen Grenzübertritten sowie mehreren hunderttausend Grenzgängerinnen und Grenzgängern – würden die Wirtschaft speziell in den Grenzgebieten, den Pendlerverkehr und die Tourismusbranche stark belasten. Dies hätte Staukosten in Milliardenhöhe zur Folge. Überdies würde die Grenzüberwachung bedeutend mehr Personal benötigen, was abermals sehr hohe Kosten verursachen würde. Nach Überzeugung des Bundesrates stellen systematische Binnengrenzkontrollen auch kein wirksames Mittel dar, um unregulierte Sekundärmigration einzudämmen. Schon heute erfolgen über das Zolldispositiv situative und risikoorientierte Überprüfungen, welche Wirkung zeigen und weiter intensiviert werden können.

Durch die Einführung systematischer Grenzkontrollen stünde die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen/Dublin-Verbund auf dem Spiel. Ein Ausschluss würde einerseits die innere Sicherheit schwächen, da der Schweiz der Zugriff auf europäische Fahndungsdatenbanken verwehrt bliebe. Andererseits müsste die Schweiz abgewiesene Asylgesuche von Schengen/Dublin-Mitgliedstaaten künftig wieder selbst prüfen. Überstellungen von Asylsuchenden in weitere europäische Staaten wären nicht mehr möglich, was zu einer deutlich höheren Zahl von Gesuchen führen könnte. In einem Bericht, den der Bundesrat im Auftrag des Nationalrats verfasste und ebenfalls am 18. September 2026 publizierte, werden die jährlichen Kosten für den Wegfall der Schengen/Dublin-Assoziierung auf 5,8 bis 16,1 Milliarden Franken pro Jahr beziffert.

Laut dem Begehren dürfen maximal 5000 Personen jährlich Asyl erhalten. Damit die Schweiz nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst, müsste jedoch weiterhin jeder Asylantrag individuell beurteilt werden. Eine automatische Wegweisung oder Rückführung dieser Menschen wäre nicht möglich. Zudem sollten Schutzsuchende, die beispielsweise aus Kriegsgebieten flüchten, künftig keine vorläufige Aufnahme mehr bekommen. Dies würde die humanitäre Tradition der Schweiz infrage stellen. Bei längerem Aufenthalt wären eine gesellschaftliche Eingliederung sowie eine wirtschaftliche Selbständigkeit der Betroffenen kaum realisierbar. Auch könnten Menschen ohne regulären Status die Notunterstützungsstrukturen der Kantone stark belasten.

Bestehende und geplante Massnahmen umsetzen

Wegen der weitreichenden negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit weist der Bundesrat die Initiative zurück und beantragt den Eidgenössischen Räten, die Vorlage Volk und Ständen ohne Gegenentwurf oder Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Dennoch sieht der Bundesrat Handlungsbedarf im Migrationsbereich. Durch Massnahmen aus dem europäischen Migrations- und Asylpakt, an welchem sich die Schweiz beteiligt, soll die Sekundärmigration im Schengen-Raum gebremst werden. Überdies erarbeitet das EJPD in Zusammenarbeit mit den Kantonen Gesetzsanpassungen, die das Asylsystem entlasten und die Sicherheit im Asylbereich erhöhen sollen.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

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  Redaktion Unfallmeldungen       18 September, 2026 14:15