Am Freitag (18.09.2026) hat der Bundesrat den Übungsbericht zur IU 25 zur Kenntnis genommen und die Weiterentwicklung des Krisenmanagements beschlossen.
Bern, 18.09.2026 – Im Rahmen der Integrierten Übung (IU 25) haben Bund und Kantone erstmals über sämtliche Staatsebenen hinweg gemeinsam ihr Krisenmanagement erprobt. An seiner Sitzung vom 18. September 2026 hat der Bundesrat den Übungsbericht der Co-Übungsleitung zur IU 25 zur Kenntnis genommen. Die Übung hat vorhandene Stärken sowie weiteren Optimierungsbedarf in der nationalen Krisenbewältigung aufgezeigt. Der Bundesrat hat die Departemente und die Bundeskanzlei nun mit der Weiterentwicklung des Krisenmanagements betraut.
Ablauf und Beteiligte der Übung
Die Durchführung der IU 25 erfolgte am 6. und 7. November 2025. Im Rahmen dieser Übung erprobten Bund und Kantone erstmals in diesem Ausmass und über alle Staatsebenen hinweg gemeinsam den Einsatz. Das zugrunde liegende Szenario beinhaltete eine hybride Bedrohung der Schweiz.
An der Übung nahmen der Bundesrat, die Bundesverwaltung, die 26 Kantone mit Teilen ihrer Regierungen, das Bundesparlament, die Bundesanwaltschaft, das Fürstentum Liechtenstein, mehrere interkantonale Konferenzen, fünf Städte sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen teil. Ziel der Übung war die Überprüfung und Stärkung der Zusammenarbeit sowie der Koordination innerhalb der neuen nationalen Krisenbewältigungsorganisation über institutionelle und föderale Ebenen hinweg.
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
Die neue Krisenorganisation erwies sich grundsätzlich als zweckmässig, weist aber weiteren Verbesserungspotenzial auf. Der vorliegende Bericht der Co-Übungsleitung wurde von Regierungspräsident Martin Bühler und einer Vertretung der Bundeskanzlei verfasst. Insgesamt umfasst der Bericht 32 Empfehlungen: 21 richten sich an die Bundesverwaltung, drei an Bund und Kantone gemeinsam sowie acht ausschliesslich an die Kantone beziehungsweise die interkantonalen Konferenzen.
Der Bundesrat nahm den Bericht zur Kenntnis und beauftragte die Departemente sowie die Bundeskanzlei mit weiteren Arbeiten. Der Schwerpunkt der Optimierung liegt auf der strategischen Weiterentwicklung des Krisenmanagements innerhalb der Bundesverwaltung. Unter anderem ist vorgesehen, die Basisorganisation Krisenmanagement (BOK) und deren Leistungserbringung zugunsten der Krisenstäbe zu stärken.
Zudem soll der niederschwellige Einstieg zur Bewältigung von Krisen und Ereignissen klarer geregelt werden. Der Bundesrat prüft, welche Strukturen für die interdepartementale Zusammenarbeit bei Ereignissen mit Krisenpotenzial möglich sind, ohne dass die Bundesverwaltung direkt die Krisenorganisation aktivieren muss. Als Sofortmassnahme soll die BOK künftig bereits bei Ereignissen mit Krisenpotenzial Unterstützungsleistungen erbringen können.
Nationales Lagezentrum und sichere Kommunikation
Die im Rahmen der IU 25 festgestellten Schwierigkeiten bei der Lageverdichtung und -beurteilung, die auf die Bedürfnisse der politisch-strategischen und der operativen Ebene ausgerichtet sind, sollen über ein Nationales Lagezentrum gelöst werden. Dieses soll seine Leistungen auch ausserhalb von Krisenzeiten erbringen.
Als weitere Sofortmassnahme hat der Bundesrat beschlossen, dass bis Ende 2026 Lösungen für sichere und resiliente Kommunikationskanäle sowie Plattformen für einen sicheren Datenaustausch zwischen den Staatsebenen erarbeitet werden müssen. Der Bund zieht die Kantone in diese anstehenden Arbeiten ein.
Umsetzung in den Kantonen und künftiges Übungswesen
Die Kantone und die interkantonalen Konferenzen haben im Anschluss an die Übung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse Anpassungen eingeleitet. Nach der Veröffentlichung des Übungsberichts entscheiden die Kantone nun selbst über die Umsetzung der an sie gerichteten Empfehlungen. Der Delegierte von Bund und Kantonen für den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) begleitet diese Arbeiten in seiner Schnittstellenfunktion.
Unter Berücksichtigung der bewährten Zusammenarbeit bei der IU 25 wird der Bundesrat bis Ende 2026 ausserdem Richtungsentscheide für das künftige Übungswesen fällen. In der künftigen Gesamtplanung grosser Übungen legt er auf Basis der Ergebnisse der IU 25 eine permanent zuständige Stelle in der Bundesverwaltung für die Organisation künftiger nationaler Stabsrahmenübungen fest und bestimmt den Zeitpunkt der nächsten grossen Übungen von Bund und Kantonen.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
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