Am Freitag (18.09.2026) beschloss der Bundesrat die Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes per 1. November 2026 zur Terrorbekämpfung.
Anlässlich seiner Sitzung vom 18. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, das Flugpassagierdatengesetz per 1. November 2026 in Kraft zu setzen. Ab Februar 2027 werden somit auch in der Schweiz Flugpassagierdaten verwendet, um Terrorismus und Schwerstkriminalität zu bekämpfen.
International als «Passenger Name Record» (PNR) bekannt, stellt die Nutzung von Flugpassagierdaten heute in zahlreichen Ländern ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger Schwerstkriminalität dar. Damit Flugpassagierdaten künftig auch in der Schweiz bearbeitet werden können, verabschiedeten die Eidgenössischen Räte das Flugpassagierdatengesetz im März 2025. Nachdem die Referendumsfrist abgelaufen war und das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung durchgeführt wurde, beschloss der Bundesrat die Inkraftsetzung des Gesetzes, der Flugpassagierdatenverordnung sowie von acht weiteren Verordnungen, die angepasst werden mussten, auf den 1. November 2026. Mit der Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes nimmt die beim Bundesamt für Polizei (fedpol) eingerichtete «Passenger Information Unit» (PIU) ab dem 1. Februar 2027 ihre Arbeit auf.
Schrittweiser Aufbau der PIU
Der Aufbau der PIU verläuft etappenweise und orientiert sich an den Betriebszeiten, der Menge an Daten sowie der Zahl angebundener Flugstrecken. Im Jahr 2027 startet die PIU mit acht Mitarbeitenden in einem eingeschränkten Betrieb. Für die Zeit ab 2028 ist eine Aufstockung auf 14 Stellen vorgesehen, deren Kosten sich Bund und Kantone je hälftig teilen. Um einen Vollbetrieb zu erreichen, sind voraussichtlich 30 Vollzeitstellen nötig; ein entsprechender weiterer Ausbau ist ab 2030 geplant.
Regelungen der Verordnung und weiteren Anpassungen
Unter anderem legt die Flugpassagierdatenverordnung fest, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Flugpassagierdaten der PIU übermittelt werden müssen. Ebenfalls sieht die Verordnung vor, dass fedpol sämtliche Staaten und deren jeweilige Behörden ausweist, an welche die in der Schweiz ansässigen Luftverkehrsunternehmen Flugpassagierdaten herausgeben dürfen. Zusätzlich macht die Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes Anpassungen bei acht Verordnungen notwendig – so beispielsweise bei der Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL) oder bei der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems und des SIRENE-Büros.
Die Inkraftsetzung des Flugpassagierdatengesetzes stellt einen wichtigen Schritt dar: Die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen bekommen damit ein Werkzeug zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität an die Hand, das im Ausland bereits seit Jahren eingesetzt wird und als bewährt gilt.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
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