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Am Freitag (18.09.2026) hat der Bundesrat die Sicherheitspolitische Strategie 2026 gutgeheissen, um Schutz, Resilienz und Verteidigungsfähigkeit zu stärken.
Bern, 18.09.2026 — Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stehen wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine, hybrider Bedrohungen und kritischer Abhängigkeiten vor Herausforderungen. Der Bundesrat richtet die Schweiz mit der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 auf diese Rahmenbedingungen aus. Die strategischen Stossrichtungen für die nächsten Jahre beinhalten die Stärkung der Resilienz, die Verbesserung von Abwehr und Schutz sowie die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit. Am 18. September 2026 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Sicherheitspolitische Strategie genehmigt. Die Umsetzung der 10 Ziele und 46 Massnahmen läuft bereits.
Die internationale Sicherheitslage zeichnet sich durch zunehmende Instabilität und Volatilität aus. Die Konkurrenz unter den Grossmächten hat sich intensiviert, während bewaffnete Konflikte das Umfeld verstärkt prägen. Die internationale Ordnung wird fortschreitend geschwächt und ein Ende des Krieges Russlands gegen die Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Parallel dazu steigen hybride Bedrohungen wie Beeinflussungsaktivitäten oder Cyberangriffe. Wegen des hohen Vernetzungsgrads nimmt die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen zu. Darüber hinaus muss der inneren Sicherheit Sorge getragen werden und Risiken durch Naturgefahren sowie Pandemien sind abzuwehren.
Umfassender Ansatz und Priorisierung
Die Strategie verfolgt das Konzept der umfassenden Sicherheit, um der Bandbreite an Bedrohungen und Gefahren gerecht zu werden. Sie schliesst damit zivile wie auch militärische Mittel ein. Der Bundesrat definiert drei strategische Stossrichtungen:
- Stärkung der Resilienz: Kritische Abhängigkeiten und Verwundbarkeiten sollen verringert sowie die Widerstandskraft von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gesteigert werden;
- Verbesserung von Abwehr und Schutz: Bevölkerung, Institutionen und kritische Infrastrukturen sollen wirksamer vor Bedrohungen und Gefahren geschützt sowie Angriffe effektiver abgewehrt werden;
- Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit: Damit die Schweiz einem bewaffneten Angriff wirksam begegnen kann, sollen die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und die Kooperation mit Partnerstaaten rechtzeitig vorbereitet werden.
Diese Stossrichtungen werden durch zehn Ziele und 46 Massnahmen konkretisiert. Die Strategie priorisiert die Massnahmen zur Abwehr jener Bedrohungen, die am wahrscheinlichsten sind. Hierbei geht es um die Bekämpfung hybrider Bedrohungen, die Abwehr von Angriffen aus der Distanz sowie – bezogen auf die innere Sicherheit – die Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Das Erreichen der Strategieziele erfordert eine enge Kooperation zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und weiteren Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Strategie legt die Beiträge der unterschiedlichen Akteure dar und bietet einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für die Durchführung.
Vernehmlassung bestätigt strategische Ausrichtung
Die Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie dauerte von Dezember 2025 bis Ende März 2026 und stiess auf breites Interesse. Die Kantone, Parteien, Verbände und weiteren Organisationen beurteilten die Strategie in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv. Auf breite Zustimmung stiessen namentlich die Analyse der sicherheitspolitischen Lage, der Ansatz der umfassenden Sicherheit sowie die Wahl der strategischen Stossrichtungen, Ziele und Massnahmen. Die Umsetzung der Massnahmen wird aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung nun konkreter und verbindlicher an die Hand genommen.
Umsetzung beginnt unmittelbar
Mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage hatte der Bundesrat die zuständigen Departemente bereits zu Beginn der Vernehmlassung beauftragt, die vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen und ein Monitoring einzurichten. Das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) im VBS koordiniert die Arbeiten zur Umsetzung. Dafür wurde ein Steuerungsausschuss gebildet, in dem die betroffenen Bundesstellen und die relevanten kantonalen Konferenzen Einsitz haben. Dem Bundesrat wird bis Ende 2028 ein Bericht über den Stand der Umsetzung vorgelegt.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
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