Bern BE: Bundesrat will 1 Milliarde Franken mehr für Rüstung

BE 18.09.2026 · 11:27
Auf der Unfallkarte live ansehen ›

Am Freitag (18.09.2026) verabschiedete der Bundesrat den Nachtrag II zum Voranschlag 2026. Er beantragt Mehrausgaben von rund 1 Milliarde Franken.

An seiner Sitzung vom 18. September 2026 in Bern hat der Bundesrat vier Nachtragskredite beschlossen. Für das laufende Jahr fordert die Landesregierung damit zusätzliche Ausgaben von rund einer Milliarde Franken. Der Hauptteil dieser Mittel ist für zusätzliche Rüstungsausgaben vorgesehen. Über den Nachtrag II zum Voranschlag 2026 beantragt der Bundesrat beim Parlament vier Nachtragskredite mit einer Gesamtsumme von 1044,7 Millionen Franken.

Rüstungsaufwand und -Investitionen (970 Mio.)

Wegen der verschlechterten Bedrohungslage in Europa sowie der angespannten Lage auf dem Rüstungsmarkt werden zusätzliche Anzahlungen für den Einkauf von Rüstungsgütern erforderlich. Mit dem Nachtragskredit von 970 Millionen Franken sollen Liefertermine und Produktionskapazitäten für dringend benötigte Systeme entsprechend dem Rüstungsprogramm 2026 abgesichert werden.

Die Gelder sind vorgesehen für die Anschaffung von Systemen für die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer Reichweite (650 Mio.) und kleinerer Reichweite (250 Mio.), für ein teilmobiles Radar mittlerer Reichweite (60 Mio.) sowie für Systeme zur Abwehr von Mini-Drohnen (10 Mio.) (vgl. Medienmitteilung vom 19.8.2026).

Betriebshilfe (54 Mio.)

Die ausgeprägte Trockenheit und Hitze im Sommer 2026 führen bei den Landwirtschaftsbetrieben zu Ertragsausfällen und Zusatzkosten, insbesondere für die Bewässerung und den Zukauf von Raufutter. Zugleich sind die liquiden Mittel im Fonds de Roulement für Betriebshilfen knapp. Aus diesem Grund will der Bundesrat den Fonds einmalig um 54 Millionen Franken aufstocken.

Ausserordentliche Schutzaufgaben der Kantone und Städte (20 Mio.)

Die Kantone Genf, Waadt, Wallis und Tessin haben beim Bund finanzielle Abgeltungen für Sicherheitskosten verlangt, die im Jahr 2026 im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Evian und der OSZE-Ministerratskonferenz in Lugano angefallen sind. Der Bundesrat stufte diese Grossanlässe als ausserordentliche Ereignisse ein und beschloss die Übernahme von 80 Prozent der massgeblichen Sicherheitskosten.

Hoheitliche Sicherheitsmassnahmen (0,7 Mio.)

Infolge eines internen Fehlers stellte die Fluggesellschaft Swiss dem Bund die Hotelkosten für die Sicherheitsbeauftragten Luftverkehr aus den Jahren 2016 bis 2024 nicht vollständig in Rechnung. Die nachträglich geforderten Beträge wurden überprüft und in der Höhe von 0,5 Millionen Franken als geschuldet bestätigt. Gemeinsam mit dem zusätzlichen Finanzbedarf für das Jahr 2026 resultiert ein Nachtragskredit von 0,7 Millionen Franken.

Zusätzlich zu den vier Nachtragskrediten verlangt der Bundesrat zwei neue Verpflichtungskredite sowie die Erhöhung eines bereits bestehenden Verpflichtungskredits. Diese ermöglichen es dem Bund, vertragliche Verpflichtungen einzugehen, die über das laufende Jahr hinausreichen. Beantragt werden 100 Millionen Franken für dringliche Massnahmen im Immobilienbereich zur Steigerung des Eigenschutzes der Armee, 13,6 Millionen für ein Portfoliomanagement-System des VBS sowie 15,8 Millionen für die Einführung der Cell-Broadcast-Alarmierung.

Beim Bahninfrastrukturfonds beantragt der Bundesrat ausserdem einen Nachtragskredit über 5 Millionen Franken für die Abschlussarbeiten der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Die Finanzierung erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds und belastet die Bundesfinanzen nicht.

Unter Einberechnung einer Kreditübertragung von 23,6 Millionen Franken aus dem Jahr 2025 ergeben sich durch den Nachtrag II für den Bundeshaushalt 2026 Mehrausgaben von insgesamt 1068,3 Millionen Franken. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden dank der erwarteten Mehreinnahmen eingehalten (vgl. Medienmitteilung vom 19.8.2026).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des aktuellen Jahres mit unumgänglichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und bedürfen der Bewilligung durch das Parlament. Sie können beantragt werden, wenn der Finanzbedarf nicht rechtzeitig vorausgesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug erhebliche Nachteile zur Folge hätte und nicht bis zum nächsten Voranschlag gewartet werden kann.

Die betreffenden Verwaltungseinheiten müssen den zusätzlichen Kreditbedarf ausführlich begründen. Normalerweise unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

Einordnung

Polizeimeldungen direkt aufs Handy WhatsApp-Kanal folgen
  Redaktion Unfallmeldungen       18 September, 2026 11:27