Update zu diesem Vorfall — ursprüngliche Meldung: hier.
Am Freitag (28.08.2026) wird das absolute Feuerentfachungsverbot aufgehoben. In und um den Wald gilt jedoch weiterhin ein striktes Feuerverbot.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt haben am 27. August 2026 um 17.15 Uhr in einer gemeinsamen Medienmitteilung über einen Entscheid der Kantonspolizei Basel-Stadt informiert: Das absolute Feuerentfachungsverbot wird aufgehoben. In der Folge gilt im Wald sowie in dessen Umgebung wieder das allgemeine Feuerverbot mit einem Mindestabstand von 200 Metern. Aufgehoben werden ausserdem das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs.
Verantwortlich für die Massnahme sind die Niederschläge der vergangenen Tage und die gesunkenen Temperaturen, die zu einer gewissen Entspannung bezüglich der Trockenheit in Natur und Vegetation geführt haben. Die Waldbrandstufe ist auf Stufe 4 (grosse Waldbrandgefahr) gesenkt worden. Das seit dem 24. Juni 2026 geltende Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs sowie das am 24. Juli 2026 erlassene absolute Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot sind deshalb per Freitag, 28. August 2026, ab 12.00 Uhr aufgehoben.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) gilt weiterhin
Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer nach wie vor untersagt. Der Mindestabstand zum Wald beläuft sich auf 200 Meter. Dies betrifft ebenso eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie selbst mitgebrachte Grills.
Es ist verboten, brennende Zigaretten, sonstige Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen sowie das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist generell verboten.
Korrekt grillieren – was ist erlaubt?
Darf zu Hause oder an anderen Orten mit einem Holzkohlegrill grilliert werden?
Ja, das ist jetzt wieder gestattet. Ein Abstand von 200 Metern zum Waldrand muss in jedem Fall eingehalten werden.
Darf mit einem Gasgrill grilliert werden?
Ja. Auch in diesem Fall gilt ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald.
Darf mit einem mit Holzkohle geheizten Pizzaofen Pizza gebacken werden?
Ja. Allerdings nicht näher als 200 Meter zu einem Waldrand.
Darf an einer fest eingerichteten Feuerstelle im Wald grilliert werden?
Nein. Jegliche Feuer sind ausschliesslich mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand erlaubt.
Quelle der Meldung: Kantonspolizei Basel-Stadt
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