Am Mittwoch (02.09.2026) verurteilte der Bundesrat Konversionsmassnahmen gegen LGBTIQ+-Menschen. Er zeigt sich offen für eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene.
In der Schweiz finden Konversionsmassnahmen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans und queere (LGBTIQ+) Menschen statt und können bei den Betroffenen grosses Leid auslösen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht, den der Bundesrat am 2. September 2026 als Antwort auf ein Postulat verabschiedet hat. Die Landesregierung lehnt solche Vorgehensweisen deutlich ab und weist darauf hin, dass die bestehenden Gesetze bereits einen umfassenden Schutz gewähren. Da aber immer mehr Kantone eigene rechtliche Schritte unternehmen, könnte eine genaue Regelung auf Bundesebene geprüft werden.
Hintergrund und Definition von Konversionsmassnahmen
Das Parlament hatte den Bundesrat mit dem Postulat «Überprüfung und Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung» (21.4474) beauftragt, den Umfang von Konversionsmassnahmen zu untersuchen. Ebenso sollte geprüft werden, ob die geltenden Rechtsgrundlagen ausreichen, um gegen diese Praktiken vorzugehen.
Unter dem Begriff Konversionsmassnahmen werden Vorgehensweisen zusammengefasst, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den geschlechtlichen Ausdruck einer Person zu verändern. Diese reichen von subtiler verbaler Einflussnahme bis hin zu schweren Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit. Sie erfolgen im Kindes- und Jugendalter sowie im psychotherapeutischen, medizinischen, religiösen oder familiären Umfeld. Je nach Einzelfall können Konversionsmassnahmen erhebliches psychisches Leid, Angst- und Depressionszustände auslösen sowie das Selbstwertgefühl und die sozialen Beziehungen schädigen.
Ergebnisse aus Studien
Wegen der begrenzten Datenlage lässt sich nicht exakt beziffern, wie weit Konversionsmassnahmen in der Schweiz verbreitet sind. Anhaltspunkte liefert das «Panel Suisse LGBTIQ+» aus dem Jahr 2023. In dieser Untersuchung gaben mehr als neun Prozent der befragten lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen an, mindestens einmal mit Versuchen konfrontiert gewesen zu sein, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern. Bei den befragten trans Personen lag der Anteil bei gegen 16 Prozent.
Geltendes Recht und künftige Regelung auf Bundesebene
Mit der Verabschiedung des Berichts bekräftigt der Bundesrat seine klare Ablehnung und Verurteilung von Konversionsmassnahmen. Zwar sind Ausmass und Art dieser Vorgehensweisen schwer zu erfassen, sie kommen jedoch auch in der Schweiz vor und verursachen bei Betroffenen Leid. Nach Auffassung des Bundesrats bietet das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht bereits einen weitreichenden Schutz.
Verschiedene Kantone haben ergänzend dazu eigene verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen ergriffen beziehungsweise entsprechende Gesetzesvorhaben gestartet. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich in europäischen Staaten wie Deutschland, Frankreich und Spanien, die Regeln zur Bekämpfung von Konversionsmassnahmen eingeführt haben. Dies verdeutlicht den wachsenden politischen und gesellschaftlichen Willen, solche Praktiken zu unterbinden.
Die unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen führen in der Schweiz jedoch zu einem uneinheitlichen Schutz. Vor diesem Hintergrund könnte eine einheitliche Regelung auf Bundesebene sinnvoll sein. Die Ausarbeitung einer entsprechenden strafrechtlichen Bestimmung setzt ein klares Mandat des Parlaments voraus. Eine Möglichkeit für ein solches Mandat bietet die hängige Motion «Konversionsmassnahmen gegen LGBTQ-Personen strafrechtlich verbieten und ahnden» (22.3889). Über das weitere Vorgehen bei dieser Motion entscheidet die Rechtskommission des Ständerats (RK-S).
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
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