Update zu diesem Vorfall — ursprüngliche Meldung: hier.
Am Mittwochmittag (02.09.2026) hob der Kanton St.Gallen das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf. Die hydrologische Lage bleibt jedoch weiterhin angespannt.
Seit der Kanton St.Gallen per Samstag, 22. August 2026, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot beendet hatte, war das kantonale Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe noch in Kraft geblieben. Die Regenfälle der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr weiter gesenkt, sodass auch dieses Verbot am Mittwoch, 2. September 2026, ab 12 Uhr aufgehoben wird.
Obwohl das kantonale Verbot für Feuer im Wald und in Waldesnähe endet, haben die Gemeinden die Möglichkeit, je nach örtlicher Situation eigene regionale Feuerverbote zu erlassen. Im gesamten Kantonsgebiet ist beim Umgang mit Feuer weiterhin grosse Vorsicht geboten – insbesondere im Wald sowie in Waldesnähe.
Niedrige Grundwasserstände und Abflussmengen
Trotz der Verringerung der Waldbrandgefahr durch die Gewitter der letzten Tage präsentiert sich die hydrologische Lage im Kanton nach wie vor angespannt: Die tiefen Schichten des Bodens sind weiterhin trocken, und die Stände des Grundwassers liegen flächendeckend auf einem sehr tiefen Niveau. Die Abflussmengen in den St.Galler Fliessgewässern fallen seit Wochen zu niedrig aus.
Die Wetterprognosen für die kommenden Tage lassen zudem kaum Niederschläge erwarten. Aus diesem Grund bleiben sowohl das Verbot zum Betreten von Fliessgewässern als auch das Verbot von Wasserentnahmen aus Gewässern bis auf Weiteres bestehen. Die hydrologische Trockenheit verändert sich erst dann, wenn der fehlende Schnee aus dem Winter, das trockene Frühjahr, der trockene und heisse Sommer sowie der voraussichtlich bevorstehende trockene September durch intensive, flächendeckende Regenfälle über mehrere Tage und Wochen hinweg kompensiert werden.
Aktuelle Angaben zu den bestehenden Vorschriften und Empfehlungen sind unter sg.ch/trockenheit abrufbar.
Quelle der Meldung: Kanton St. Gallen
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