Baden AG: Neue Datenträger bei Mord-Angeklagtem entdeckt

AG Breaking News 4.09.2026 · 10:05
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Nach neuen Hinweisen führte eine Hausdurchsuchung im Bezirk Baden zur Sicherstellung weiterer Datenträger. Die Kantonspolizei wertet diese aus.

Anklage und neue Ermittlungen

Am 20. Juli 2026 hatte die Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung gegen einen 57-jährigen Schweizer aus dem Bezirk Baden orientiert, dem versuchter Mord sowie schwerwiegende Sexualdelikte zur Last gelegt werden. Nach der Anklage trafen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft neue Hinweise ein. Diese wiesen auf mögliche Beweismittel in Räumen hin, die ausserhalb des Wohnbereichs des Beschuldigten liegen und bezüglich derer es bislang keine Anhaltspunkte für eine entsprechende Nutzung durch den Mann gab.

Die Staatsanwaltschaft Baden verfügte daraufhin eine Hausdurchsuchung in diesen Räumlichkeiten, welche bis dahin nicht mit dem bestehenden Strafverfahren in Verbindung standen. Wegen des Verdachts auf allfällige weitere, gleichgelagerter Delikte eröffnete die Staatsanwaltschaft eine neue Strafuntersuchung gegen den erneut Beschuldigten. Bei der Durchsuchung wurden weitere Datenträger sichergestellt.

Auswertung der Datenträger

Die auf den Speichermedien vorhandenen Daten werden aktuell durch Spezialisten der Kantonspolizei Aargau ausgewertet. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob darauf Beweismittel für bislang nicht bekannte Taten zu finden sind. Eine erste Sichtung deutet darauf hin, dass die Datenträger umfangreiche Datenbestände enthalten, die mutmasslich mit den bereits angeklagten Straftaten im Zusammenhang stehen. Die genaue Auswertung steht derzeit noch aus.

Keine neuen Opfer identifiziert

Die bisherige Überprüfung förderte keine Aufnahmen mit neuen Opfern zutage. Aufgrund der grossen Datenmenge konnte jedoch noch keine abschliessende Sichtung sämtlicher Dateien vorgenommen werden. Falls im Rahmen dieser Untersuchung bereits bekannte betroffene Frauen auf Aufnahmen erkannt werden, werden diese direkt über die neuen Erkenntnisse informiert. Sollten sich bei der Auswertung Hinweise auf weitere Straftaten oder bisher unbekannte Betroffene ergeben, wird deren Identifizierung und Kontaktaufnahme prioritär behandelt.

Die Spezialisten der Kantonspolizei Aargau und die Staatsanwaltschaft arbeiten daran, das umfangreiche Datenmaterial möglichst rasch auszuwerten. Der Beschuldigte ist im vorzeitigen Strafvollzug untergebracht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Aufgrund des frühen Ermittlungsstandes können keine weiteren Auskünfte zum neuen Strafverfahren erteilt werden.

Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft Aargau

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  Redaktion Unfallmeldungen       4 September, 2026 10:05