Am Freitag (04.09.2026) hat das BLV vor Listerien in Produkten der Firma Carnadis Sàrl gewarnt. Vom Konsum der Fleisch- und Geflügelwaren wird abgeraten.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) angehört, hat am 4. September 2026 eine öffentliche Warnung herausgegeben. In der Produktionsumgebung der Firma Carnadis Sàrl wurde das Bakterium Listeria monocytogenes festgestellt. Eine Kontamination der Lebensmittel, die durch das Unternehmen verpackt oder verarbeitet wurden, lässt sich nicht ausschliessen. Das BLV empfiehlt daher, die betroffenen Erzeugnisse, insbesondere Fleisch, Fleischzubereitungen, Charcuterie-Produkte und Geflügelprodukte, nicht zu konsumieren. Das Unternehmen hat die Produkte umgehend aus dem Verkauf entfernt und eine Rückrufaktion eingeleitet.
Welche Gefahr geht von diesen Produkten aus?
Bei Personen mit einem intakten Immunsystem verläuft eine Infektion mit dem Bakterium Listeria monocytogenes meist mild oder verläuft ganz ohne Symptome. Bei Neugeborenen, Kleinkindern, betagten Personen, schwangeren Frauen sowie immungeschwächten Menschen kann sich jedoch eine Reihe schwerer Symptome entwickeln, die teilweise tödlich enden können. Bei schwangeren Frauen kann die Ansteckung zu einer Fehlgeburt führen oder das Kind wird mit einer Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung geboren.
Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen sind Frischfleisch (einschliesslich vakuumverpacktem Fleisch), Fleischzubereitungen (wie Tartar, Burger, Spiessli, mariniertes Fleisch, Würste usw.), Charcuterieprodukte, Geflügelprodukte sowie weitere Lebensmittel, die in den entsprechenden Räumen möglicherweise zerlegt, verarbeitet, hantiert oder gelagert worden sind.
Sämtliche Artikelnummern sowie sämtliche Lotnummern sind potenziell betroffen. Bei den Verbrauchsdaten sind alle Daten von Waren potenziell betroffen, die zwischen dem 28. August 2026 und dem 2. September 2026 in den Handel gebracht wurden. Als Verkaufsstelle ist die Locindus SA an der Avenue de Sévelin 13 in 1004 Lausanne betroffen.
Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Das BLV empfiehlt, die entsprechenden Produkte nicht zu konsumieren.
Quelle der Meldung: RecallSwiss (BLV/SECO)
