Update zu diesem Vorfall — ursprüngliche Meldung: hier.
Am Mittwoch (09.09.2026) verabschiedete der Bundesrat die Botschaft für einen obligatorischen Orientierungstag für Schweizerinnen.
Bern, 09.09.2026 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Botschaft über die Verpflichtung von Schweizerinnen zu einem Orientierungstag bezüglich Armee und Zivilschutz verabschiedet. Mit diesem Schritt möchte die Landesregierung den jungen Schweizerinnen Einblicke in die Chancen und Möglichkeiten bieten, die Armee und Zivilschutz bereithalten.
Durch den Orientierungstag wird den jungen Schweizerinnen und Schweizern ein Einblick in den Zivilschutz und die Armee gewährt. Den Teilnehmenden wird aufgezeigt, wie die Dienstleistungen in den jeweiligen Organisationen aufgebaut sind und welche individuellen Chancen sowie Möglichkeiten sich durch einen solchen Dienst ergeben können. Während des Orientierungstags werden die Anwesenden über den Ablauf der Rekrutierung, die vielfältigen Aufgabenbereiche bei Zivilschutz und Armee, weiterführende Laufbahnen sowie über die Rechte und Pflichten im Rahmen des Schutz- und Militärdienstes orientiert. Das dient einerseits der Förderung der Chancengleichheit; andererseits rechnet der Bundesrat damit, dass sich in der Folge mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden und der Frauenanteil in Zivilschutz und Armee steigt.
Aktuell ist der Orientierungstag für Schweizer Männer verpflichtend, während Schweizerinnen auf freiwilliger Basis daran teilnehmen können. Die Ausbildungsdienstpflicht wird um diesen Tag nicht verkürzt, da er nicht als Diensttag angerechnet wird. Dennoch gilt die Veranstaltung als Amtstermin, weshalb Arbeitnehmende für die Teilnahme am Orientierungstag von der Arbeit freigestellt werden müssen. Dies gilt ebenso für Schweizerinnen. Da deren Teilnahme jedoch freiwillig erfolgt, sind die informellen Hürden zur Wahrnehmung dieses Anspruchs sowohl bei den betroffenen Frauen als auch aufseiten der Arbeitgeber häufig hoch.
Unterstützung durch Kantone und Parteien
Die Vernehmlassung zu der Vorlage hat ergeben, dass eine Mehrheit der Kantone sowie der Parteien die Verpflichtung von Schweizerinnen zum Orientierungstag befürwortet. Sie mittragen das Anliegen der Chancengleichheit und das Vorhaben, den Frauenanteil in Zivilschutz und Armee anzuheben. Mehrheitlich forderten die Kantone jedoch, dass der Bund anstelle der Kantone für die jährlichen Mehrkosten von ungefähr 3,3 Millionen Franken aufkommen solle. Der Bundesrat zeigt zwar Verständnis für diese Haltung der Kantone, hält aber an seinem Konzept fest. Grund dafür ist, dass die Kantone schon heute für die Finanzierung der obligatorischen Orientierungstage aufkommen müssen. Eine nach Geschlechtern unterschiedliche Finanzierung würde zu einer erneuten Verflechtung von Aufgaben und finanzieller Verantwortung zwischen Bund und Kantonen führen. Der Bundesrat bewertet die Zusatzkosten – die für keinen einzelnen Kanton mehr als 600 000 Franken betragen – als zumutbar.
Zusätzlich haben mehrere Stellen auf bestehende Probleme bei der Gleichstellung und bezüglich Belästigung in der Armee aufmerksam gemacht. Sie verlangen zeitgemässe und flexible Modelle, mit denen Dienstpflicht, Beruf und Familie besser vereinbart werden können. Der Bundesrat nimmt diese Herausforderungen in der Gesellschaft wie auch in der Armee wahr. Er hat aus diesem Grund verschiedene Schritte eingeleitet oder bereits umgesetzt. Im Zuge der Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes läuft derzeit die Umsetzung des Massnahmenplans II zur Diversity Perspektive der Armee (Gleichstellungsstrategie 2030 – Massnahmenplan II (2025-2027) zur Diversity Perspektive der Armee). Ebenso wurden in der Armee Massnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Diskriminierung sowie sexualisierter Gewalt eingerichtet. Eine Zwischenevaluation dieser Massnahmen ist für die zweite Hälfte des Jahres 2026 vorgesehen.
Änderung der Bundesverfassung sowie weitere gesetzliche Anpassungen nötig
Um einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen einzuführen, ist eine Anpassung der Bundesverfassung nötig, was eine Volksabstimmung nach sich zieht. Zudem müssen rechtliche Grundlagen angepasst werden, darunter das Militärgesetz, das Militärstrafgesetz, das Bundesgesetz über militärische und andere Informationssysteme im VBS sowie das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz.
Die Botschaft wird nun dem Parlament vorgelegt. Voraussichtlich im Jahr 2028 soll die Volksabstimmung stattfinden. Unter Einberechnung der ausstehenden Arbeiten sowie der Zeit, die die Kantone für die Umsetzung benötigen, rechnet der Bundesrat damit, dass der obligatorische Orientierungstag für Schweizerinnen – im Falle einer Annahme durch Volk und Stände – auf Anfang 2030 eingeführt werden könnte.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
Einordnung
Weitere Meldungen aus Bern (letzte 12 Monate)
- Bern BE: Bundesrat greift bei Rüstungskonzern RUAG durch9.9.2026
- Bern BE: Bundesrat will Pflicht-Ausbildung im Ausland für Miliz9.9.2026
- Bern BE: Jugendlicher stirbt bei Unfall am Bahnhof Europaplatz6.9.2026
- Bern BE: Mann schiesst bei Streit mit Jugendlichem3.9.2026
- Bern BE: YB-Match sorgt für Sperrungen im Wankdorf3.9.2026
