Bern BE: Bundesrat greift bei Rüstungskonzern RUAG durch

BE 9.09.2026 · 11:39
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Am Mittwoch (09.09.2026) verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft.

Bern, 9. September 2026 – Zwecks einer wirksameren Steuerung der RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) beabsichtigt der Bundesrat, die derzeitige privatrechtliche Aktiengesellschaft (AG) in eine spezialgesetzliche AG des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Die Neuregelung berücksichtigt die veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen sowie die Steuerungsansprüche des Bundes in höherem Masse. Möglichkeiten zur Zusammenarbeit, vor allem mit europäischen Partnern, bleiben dabei erhalten. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 9. September 2026 gutgeheissen.

Mit der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes und Überführung der RUAG MRO Holding AG in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft setzt die Landesregierung einen zentralen Meilenstein bei der Weiterentwicklung der RUAG MRO und der Steuerung des Unternehmens. Die Botschaft bildet den neuen rechtlichen Rahmen für das als Konzern organisierte Rüstungsunternehmen des Bundes, bei dem der Bund als Alleinaktionär fungiert. Kernaufgabe des Unternehmens bleibt es, Leistungen für die Schweizer Armee zu erbringen und zur Sicherstellung von deren Ausrüstung beizutragen. Arbeiten für Dritte sowie Kooperationen sind im gesetzlich definierten Rahmen weiterhin möglich. Über die strategischen Ziele kann der Bundesrat das Drittgeschäft genauer ausführen. Die Vorlage schafft damit das Fundament zur Ausrichtung des Unternehmens auf die veränderte sicherheitspolitische Lage.

Die Führung der RUAG MRO geschieht weiterhin primär über die strategischen Vorgaben des Bundesrates. Für deren Umsetzung im gesamten Konzern trägt der Verwaltungsrat die Verantwortung. Das Gesetz präzisiert die bereits bestehenden Steuerungsinstrumente des Bundes, die Informations- und Berichterstattungspflichten sowie den Austausch zwischen Eigner und Unternehmen und verankert diese neu auf Gesetzesstufe.

Weisungsbefugnis bei nationalen Sicherheitsinteressen

Neu sieht das Gesetz ein subsidiäres Weisungsrecht des Bundesrates gegenüber dem Verwaltungsrat vor. In ausserordentlichen Einzelfällen kann der Bundesrat Anweisungen geben, sofern dies zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen erforderlich ist. Diese Befugnis dient ausschliesslich als Instrument für besondere Situationen und ergänzt die ordentliche Steuerung über die strategischen Ziele. Durch die Präzisierung und gesetzliche Verankerung der Steuerungsinstrumente des Bundes sowie das Weisungsrecht des Bundesrates gegenüber dem Verwaltungsrat entspricht die Vorlage den erweiterten Anforderungen an die Führung der RUAG MRO.

Ebenso umfasst die Vorlage präzisere Vorschriften zur Governance und zur Vermeidung von Interessenkonflikten innerhalb des Verwaltungsrates. Dessen Mitglieder müssen bestehende Interessenbindungen offenlegen. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, diese laufend zu überwachen und den Bund über relevante Veränderungen zu informieren. Liegt ein nicht tragbarer Interessenkonflikt vor, besitzt der Bund als Alleinaktionär die Möglichkeit, ein Verwaltungsratsmitglied abzuberufen. Ausserdem steht es dem Bundesrat zu, die Revisionsstelle mit der unabhängigen Untersuchung bestimmter Sachverhalte zu beauftragen und sich von dieser direkt darüber Bericht erstatten zu lassen.

Vorteile einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft überwiegen

Die geplante Umwandlung wurde in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet. Einzelne Bedenken und Anträge gab es bezüglich der Steuerung von Tochtergesellschaften, der Ausgestaltung von Governance und Compliance, des Drittgeschäfts und von Kooperationen sowie zu personalrechtlichen Fragen. Zudem wurde vereinzelt verlangt, eine Integration in die zentrale Bundesverwaltung vertieft zu prüfen. Nach Auffassung des Bundesrates wiegen die Vorteile einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft jedoch schwerer. Eine solche Rechtsform kann sich rascher auf neue Bedürfnisse einstellen und die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit verlagern, um sich neuen Herausforderungen anzupassen.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

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  Redaktion Unfallmeldungen       9 September, 2026 11:39