Zwischen Ende 2023 und September 2024 gelangten über 110 Tonnen Lebensmittel illegal in die Schweiz. Die Zollfahndung BAZG zerschlug das Netzwerk.
Ermittlungen der Zollfahndung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führten zur Zerschlagung eines Schmuggelrings in den Kantonen Genf und Waadt. Über das Netz wurden Spezialitätengeschäfte mit mehr als 110 Tonnen Gütern beliefert, wobei eine Schadenssumme von 81’000 Franken entstand. Auslöser der BAZG-Ermittlungen gegen das Lebensmittelschmuggel-Netzwerk mit insgesamt 91 Tonnen Fracht war eine Überprüfung der Waadtländer Gendarmerie auf der Autobahn bei Bursins (VD).
Im April 2024 hielt die Polizei dort einen Lieferwagen an, der sein erlaubtes Gesamtgewicht um mehrere hundert Kilogramm überschritten hatte. Der Lenker, ein 42-jähriger Franzose mit Wohnsitz in Frankreich, stand unter Alkoholeinfluss. Zur Kontrolle der Fracht schaltete die Polizei das BAZG ein. Bei der Überprüfung wurden 1605 Liter Sonnenblumenöl (Bruttogewicht 1539 kg), 1229 kg Bananen (brutto), 375 kg Zwiebeln sowie 213 kg Milchpulver (brutto) im Fahrzeug vorgefunden. Die nicht deklarierten Güter entsprachen hinterzogenen Abgaben von 4300 Franken.
Kriminelle Aktivitäten nach Aufdeckung auf frischer Tat fortgeführt
Die anschliessende Untersuchung zeigte, dass sich mehrere Personen zusammengeschlossen hatten, um von Ende 2023 bis September 2024 grosse Mengen an Sonnenblumenöl, Bananen, Milchpulver, Zwiebeln und Instantnudeln ohne Verzollung aus Frankreich in die Schweiz zu transportieren. Die Führung der Schmuggelaktivitäten lag bei einem 46-jährigen Franzosen, der in Frankreich wohnt. Ihm standen vier Komplizen zur Seite: nacheinander der im April gestoppte 42-jährige Lenker des Lieferwagens, zwei in der Schweiz wohnhafte Sri-Lanker im Alter von 46 und 33 Jahren sowie eine 23-jährige Französin mit Wohnsitz in Frankreich.
Ursprünglich erfolgte der Schmuggel direkt in einer Fahrt per Lieferwagen vom französischen Lieferanten zu den Schweizer Läden. Nach der Kontrolle im April 2024 passte die Gruppe ihre Vorgehensweise an: Die Lebensmittel wurden zunächst in einer Garage im nahen Frankreich zwischengelagert und von dort aus in mehreren Fahrten mit einem kleineren Nutzfahrzeug als zuvor über die Grenze zu den Abnehmern gebracht. Die Ermittler identifizierten acht Empfänger in den Kantonen Genf und Waadt, welche Inhaber verschiedener Lebensmittelgeschäfte sind. Der Kopf des Netzwerks stellte teils gefälschte Rechnungen auf den Namen einer Schweizer Firma aus, um Einkäufe in der Schweiz vorzutäuschen und die Behörden irrezuführen.
Insgesamt wurden zwischen Ende 2023 und September 2024 durch das Netzwerk 38 Schmuggeleinfuhren mit zusammen 91 Tonnen Ware für die Schweiz durchgeführt. Dabei wurden rund 75’000 Franken an Zöllen und ungefähr 6000 Franken an Mehrwertsteuer hinterzogen. Bei einer Hausdurchsuchung bei einem der Empfänger wurden ausserdem weitere französische Rechnungen ohne bekannte Verbindung zum Netzwerk entdeckt. Diese betrafen zusätzliche mehr als 23 Tonnen gewerblich genutzte Lebensmittel – vorwiegend Bananen, Bier, Milchpulver, Maniok und Hühnerfleisch. Die Beteiligten werden wegen des dem Bund entstandenen Schadens von den zuständigen Stellen zur Rechenschaft gezogen.
Der Schmuggel folgt den Markttrends
Schmuggel von Nahrungsmitteln wie Frischfleisch geschieht häufig in kleineren Mengen in Personenwagen oder teilweise ungekühlten Lieferwagen. Die Waren gelangen abgabenfrei und ohne Grenzanmeldung in die Schweiz, wo sie nach dem günstigen Einkauf im Ausland zum Schweizer Marktpreis angeboten werden. Im Jahr 2025 betraf diese Art des Schmuggels hunderte Tonnen Güter, welche Gegenstand unterschiedlicher Strafverfahren sind; der Grossteil davon wurde gewerbsmässig, also organisiert und koordiniert, in die Schweiz gebracht.
Zudem richtet sich der Schmuggel nach der Nachfrage im Markt. So vertrieben die Komplizen knapp unter 5,5 Tonnen scharfe südkoreanische Instantnudeln, um einen Trend auf der Plattform TikTok zu bedienen. Die Bekämpfung von Lebensmittelschmuggel ist aus wirtschaftlicher wie auch aus gesundheitlicher Sicht bedeutend. Das BAZG verfolgt solche Delikte als Bundesstrafprozessbehörde systematisch. Bei schweren Verstössen drohen hohe Geldbussen, Freiheitsstrafen oder für ausländische Täter auch eine Landesverweisung.
Quelle der Meldung: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

