Am Freitag (02.10.2026) hat der Bundesrat beschlossen, die Entsendung von Schweizer Armeeangehörigen in ausländische Stäbe rechtlich zu vereinfachen.
Am 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat in Bern beschlossen, den rechtlichen Rahmen sowie die Praxis bei der Entsendung von Angehörigen der Armee in bestimmte ausländische Stäbe und Kommandostellen zu vereinfachen. Dabei handelt es sich um einen Schritt zur Umsetzung der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 der Landesregierung.
In dieser Sicherheitspolitischen Strategie 2026 rät der Bundesrat der Armee, verstärkt Personal in militärische Führungsstrukturen von Nachbarstaaten sowie in internationale Organisationen zu entsenden. Die Armee profitiert von diesen Entsendungen, da sie den Austausch von Erfahrungen und Informationen fördern.
Der Bundesrat entschied zudem am 2. Oktober 2026, das Protokoll von Paris (Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den andern an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen) zu ratifizieren. Dieses Regelwerk vereinfacht die administrativen Abläufe und schafft Klarheit beim rechtlichen Rahmen für Entsendungen von Armeeangehörigen. Die Ratifizierung lässt sich mit dem Neutralitätsrecht vereinbaren. Aus dem Protokoll von Paris ergibt sich für die Vertragsstaaten keine Pflicht, ein internationales militärisches Hauptquartier oder dorthin entsandtes Personal auf dem eigenen Staatsgebiet aufzunehmen.
Vereinfachtes Verfahren
Bislang waren Aktionen der militärischen Zusammenarbeit in der Schweiz, die im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (Partnership for Peace, PfP) stattfanden, automatisch durch das Status of Forces Agreement (SOFA) der PfP abgedeckt. Bei bilateralen Aktivitäten war dies hingegen nicht der Fall, ausser eine bilaterale Vereinbarung zur Ausbildungszusammenarbeit sah dies ausdrücklich vor. Zwecks Förderung der internationalen militärischen Kooperation sowie zur Vereinfachung der administrativen Schritte bei Aufenthalten in der Schweiz hat der Bundesrat beschlossen, dass das SOFA der PfP künftig für alle Armeeangehörigen der anderen an diesem Übereinkommen beteiligten Staaten gilt, unabhängig vom Grund ihres Aufenthalts. Für die Formalisierung dieser Anpassung ist eine Revision der Verordnung über die internationale militärische Kooperation (VIMK) nötig.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
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