Am Mittwoch (21.10.2026) hat der Bundesrat eine Vorlage zur gesetzlichen Mitfinanzierung von Tox Info Suisse in die Vernehmlassung geschickt.
Bern, 21. Oktober 2026 – Die Finanzierung der nationalen Auskunftsstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, ist nicht ausreichend geregelt. Im Herbst 2025 sprach sich der Bundesrat deshalb für eine finanzielle Beteiligung derjenigen Herstellerfirmen aus, von deren Erzeugnissen Vergiftungsgefahren ausgehen können. Da im gegenseitigen Einvernehmen auf freiwilliger Basis keine Einigung zustande kam, setzt der Bundesrat wie angekündigt auf rechtliche Anpassungen. In seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat er einen entsprechenden Entwurf zur Mitfinanzierung durch die Herstellerunternehmen in die Vernehmlassung geschickt.
Wichtige Dienstleistungen für den Gesundheitsschutz
Tox Info Suisse erbringt für Einzelpersonen wie auch für Fachleute bedeutende Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitsschutzes. Jährlich betreut die Stelle rund 40’000 Anrufende aus der gesamten Schweiz bei Vergiftungsverdacht. Zu den am häufigsten genannten Auslösern gehören Chemikalien sowie Arzneimittel.
Fehlende Mittel trotz höherer öffentlicher Beiträge
Seit der Gründung vor rund 60 Jahren wurde Tox Info Suisse durch private Träger, Einnahmen aus Kontrakten mit Spitälern, Spenden und Mittel der öffentlichen Hand finanziert. Während der letzten Jahre zogen sich die privaten Träger jedoch weitgehend zurück. Die jährlichen Betriebskosten in der Höhe von rund 4,35 Millionen Franken liessen sich schliesslich nicht mehr decken, obwohl Bund und Kantone ihre Beiträge aufgestockt hatten.
Keine freiwillige Einigung mit der Industrie
Zur Absicherung des Betriebs sprach sich der Bundesrat im September 2025 dafür aus, die bisherige Finanzierung durch Private und die öffentliche Hand zu stärken und vertraglich festzulegen. Sollte keine Vereinbarung zustande kommen, müsse eine gesetzliche Verankerung mitsamt Mitfinanzierung der privaten Träger geschaffen werden, um die Existenz der Stelle dauerhaft zu sichern.
Der anschliessende Austausch zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und Delegierten der Chemie- sowie Pharmabranche zeigte, dass die Industrie nicht gewillt ist, die Stelle auf freiwilliger Ebene nachhaltig und substanziell finanziell zu tragen. Deshalb soll die Vergiftungsauskunft nun über Anpassungen in der Gesetzgebung langfristig abgesichert werden.
Verpflichtung via Chemikalien- und Heilmittelgesetz
Vorgesehen ist eine Anpassung des Chemikaliengesetzes (ChemG). Der zur Vernehmlassung vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Chemieproduzenten verpflichtet werden, eine Auskunftsstelle zu betreiben sowie mitzufinanzieren. Eine entsprechende Pflicht soll auch für Inhaberinnen von Arzneimittelzulassungen im Heilmittelgesetz verankert werden. Auf diese Weise sollen jene Akteure zur Finanzierung herangezogen werden, deren Erzeugnisse für mehr als 70 Prozent aller Vergiftungen verantwortlich sind. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 8. Februar 2027.
Kosten für die Betriebe
Von der Pflicht zum Betrieb und zur Mitfinanzierung wären im Sektor Chemikalien etwa 5500 Firmen und im Bereich der Heilmittel rund 300 Unternehmen betroffen. Diese Neuregelung würde für Chemikalienhersteller mit durchschnittlichen Ausgaben von rund 240 Franken pro Jahr verbunden sein, während auf Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln jährlich gegen 5300 Franken zukämen. Bund und Kantone würden die Auskunftsstelle auch künftig finanziell unterstützen.
Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat
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